Finanzielle Hilfen in palliativen Phase

Auf Betanet ist eine Übersicht zu den finanziellen Hilfen in der palliativen Phase zu finden.

Außerklinische Intensivpflege: Das IPreG und die AKI-Richtlinie

Das Intensivpflege- und Rehabiliationsgesetz (IPreG) ist im Jahr 2020 in Kraft getreten und regelt die Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege neu. In der Praxis wird die Wirkung des neuen Gesetzes erst ab dem 31.10.2023 deutlich: Der bisherige Anspruch auf häusliche Krankenpflege für die betroffenen Versicherten entfällt. Ab diesem Zeitpunkt haben sie stattdessen einen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege (AKI). Welche Auswirkungen hat das auf die Versorgung der Betroffenen? Insbesondere auf intensivpflichtige Kinder und Jugendliche, die zu Hause leben?

neuer Unterpunkt zum Sammelpunkt zu Rechtsansprüchen

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Gesundheits-Amt

In jedem Bezirk von Berlin gibt es ein Gesundheits-Amt. Sie können mit Ihrem Kind in das Gesundheits-Amt von Ihrem Bezirk gehen. Dort gibt es Angebote für die Gesundheit von Ihrem Kind. Das kostet kein Geld.

Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Die WfbM ist eine Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie steht behinderten Menschen offen, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können.

Leistungen zur sozialen Teilhabe

Leistungen zur Sozialen Teilhabe sollen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder erleichtern und sie zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum und in ihrem Sozialraum befähigen oder sie hierbei unterstützen (§§ 113 Abs. 1, 90 Abs. 5 SGB IX). Der Begriff Leistungen zur sozialen Teilhabe wurde durch das BTHG mit Wirkung zum 01.01.2020 neu eingeführt. Bis dahin gab es den Begriff „Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“.

Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Leistungen der Teilhabe an Bildung sollen jungen Menschen mit Behinderungen eine ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechende Schulbildung sowie schulische und hochschulische Aus- und Weiterbildung für einen Beruf ermöglichen. Dadurch soll ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gefördert werden (§§ 112, 90 Abs. 4 SGB IX). Mit dem BTHG wurden Leistungen zur Teilhabe an Bildung als eigene Leistungsgruppe eigeführt und erweitert.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung aufnehmen, ausüben oder behalten können, die ihrer Eignung und Neigung entspricht. Die Leistungen dienen auch dazu, die Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit und Persönlichkeit zu fördern (§ 90 Abs. 3 SGB IX). Neben Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) sind seit 01.01.2018 auch das Budget für Arbeit und Leistungen bei anderen Leistungsanbietern als Leistung der Eingliederungshilfe geregelt. Seit 01.01.2020 können junge Menschen mit Behinderung auch ein Budget für Ausbildung in Anspruch nehmen, um mit der notwendigen Assistenz eine Berufsausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu absolvieren. Dies ist aber keine Leistung der Eingliederungshilfe. Für das Budget für Ausbildung ist die Agentur für Arbeit zuständig.

Leistungen zur medizinischen Rehabiliation

Die Medizinische Versorgung wird vorrangig von den Krankenversicherungen finanziert. Ausnahmsweise können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation aber von der Eingliederungshilfe übernommen werden mit dem Ziel eine Beeinträchtigung nach § 99 Abs. 1 SGB IX abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu vermeiden oder die Person soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.