Teilhabefachdienst Jugend

Hier bekommen Sie Beratung zu Leistungen aus der Eingliederungs-Hilfe für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung. Und Sie können diese Leistungen dort beantragen.

Menschen mit Beeinträchtigung können Leistungen vom Staat beantragen.

Leistungen sind zum Beispiel:

  • finanzielle Unterstützung

  • spezielle Hilfs-Angebote

Die Leistungen beantragt man in Berlin bei den Teilhabe-Fachdiensten.

Für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung gibt es den Teilhabe-Fachdienst Jugend.

Der Teilhabe-Fachdienst Jugend ist im Jugend-Amt.

Der Teilhabe-Fachdienst Jugend berät Familien mit Kindern mit Beeinträchtigung.

Der Teilhabe-Fachdienst Jugend berät zum Beispiel über Förder-Möglichkeiten.

Und er berät die Familien über Leistungen von der Eingliederungs-Hilfe, die zu den Familien passen.

Die Aufgaben von der Eingliederungs-Hilfe sind:

  • eine drohende Beeinträchtigung verhindern

  • eine vorhandene Beeinträchtigung mildern

  • die Folgen von einer Beeinträchtigung mildern

  • Kindern eine bessere Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen

 

Voraussetzung für die Hilfe von der Eingliederungs-Hilfe ist:

Der Paragraf 99 aus dem Sozial-Gesetz-Buch 9 in Verbindung

mit dem Paragrafen 53 Absatz 1 Satz 1 aus dem Sozial-Gesetz-Buch 12 trifft auf die Kinder und Jugendlichen zu.

Die Abkürzung für Sozial-Gesetz-Buch ist: SGB.

Dazu gehören Kinder und Jugendliche mit:

  • körperlicher Beeinträchtigung

      oder

  • geistiger Beeinträchtigung

      oder

  • mehrfacher Beeinträchtigung

 

Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Beeinträchtigung haben auch ein Recht auf Leistungen.

Das steht in dem Paragrafen 35 a aus dem Sozial-Gesetz-Buch 8.

 

Hier sind Beispiele für Leistungen aus der Eingliederungs-Hilfe:

 

Leistungen für die Teilhabe an der Gesellschaft

  • Heil-pädagogische Leistungen

  • Leistungen für die Früh-Erkennung und Früh-Förderung

  • Leistungen zum Erlernen und Erhalten

von praktischen Kenntnissen und Fähigkeiten

  • Leistungen zur Förderung von Verständigung:

Zum Beispiel bei starker Hör-Beeinträchtigung oder Blindheit 

  • Leistungen zur Unterstützung von selbständiger Beweglichkeit

  • Hilfs-Mittel

  • Assistenz-Leistungen

  • Einzelfall-Hilfe

  • Leistungen zur Betreuung in einer Pflege-Familie

  • Leistungen zum Selbständigen Wohnen

 

Leistungen zur Teilhabe an Bildung

  • Einzelfall-Hilfe

         Zum Beispiel eine Assistenz, die das Kind in der Schule unterstützt  

  • Hilfs-Mittel

         Zum Beispiel ein Sprach-Computer

  • Übersetzer

         Zum Beispiel Übersetzer für Gebärden-Sprache

 

Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben

Gemeinsam mit dem Kind und seiner Familie überlegt man:

  • Was möchte das Kind später arbeiten?

  • Welche Leistungen können dabei helfen?

Die Ergebnisse werden in einem Gesamt-Plan aufgeschrieben.

Der Gesamt-Plan wird spätestens alle zwei Jahre geprüft.

Vielleicht kann das Kind auch Hilfen von anderen Stellen bekommen.

Zum Beispiel von der Kranken-Kasse.

Dann muss der Teilhabe-Fachdienst den Eltern das sagen.

Und der Teilhabe-Fachdienst muss die anderen Stellen mit-einbeziehen.

Familien können beim Teilhabe-Fachdienst auch einen Antrag auf andere staatliche Hilfen stellen.

Zum Beispiel:

 

 

Antrag

• Hilfe zur Pflege nach dem Sozial-Gesetz-Buch Nummer 12

• Leistungen nach dem Landes-Pflege-Geld-Gesetz

  für Kinder und Jugendliche mit:

  • starker Hör-Beeinträchtigung

  • starker Seh-Beeinträchtigung

  • Taubheit

  • Blindheit

Bei manchen Leistungen ist es egal, wieviel Geld die Eltern haben und verdienen.

Bei manchen Leistungen ist das nicht egal.

 

Bei erwachsenen Menschen mit Beeinträchtigung gilt:

Die Eltern müssen kein Geld zu den Kosten von der Eingliederungs-Hilfe dazutun.

Das gilt seit dem 1. Januar 2020.

 

Jeder Bezirk von Berlin hat ein Jugend-Amt.

Es ist immer das Jugend-Amt in dem Bezirk von der Familie zuständig.

Adressen der Teilhabefachdienste Jugend
Berliner Jugendämter
Berliner Ausführungsvorschriften zur Eingliederungshilfe (AV EH)
Familienratgeber
Die wichtigsten Informationen zur neuen Eingliederungshilfe
Die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V. fordert die sofortige Abberufung von Dr. Klaus Heckemann aus dem Amt als Vorstandsvorsitzendem der KV Sachsen aufgrund unhaltbarer Aussagen in Bezug auf humangenetische Diagnostik.