Liegen eine Verordnung und die Kostenübernahme der Krankenkasse vor, besteht die Möglichkeit einen spezialisierten Pflegedienst einzusetzen. Die Ambulante Intensivpflege wird von einem Arzt dann angeordnet, wenn die Anwesenheit einer besonders geschulten Pflegefachkraft zur kontinuierlichen Kontrolle der Vitalparameter erforderlich ist (spezielle Krankenbeobachtung). Die Pflegekraft kann in unvorhersehbaren gesundheits- oder lebensgefährdenden Situationen die sofort notwendigen medizinischen Maßnahmen umsetzen. Die außerklinische Intensivpflege ist dabei hochspezialisiert.
Zu den Leistungen gehören:
- Kontinuierliche Beobachtung des Patienten durch eine examinierte Pflegefachkraft bis zu 24 Stunden täglich
- Interventionsbereitschaft zur Durchführung der notwendigen behandlungspflegerischen Maßnahmen
- Kontrolle und Dokumentationen der Vitalfunktionen, z.B. Sauerstoffsättigung im Blut, Körpertemperatur
- Durchführung der pflegerischen Maßnahmen, z.B. Versorgung eines Tracheostoma, Absaugung von Bronchialsekreten
Für die inhaltlich und formal richtige Ausstellung der Verordnung (gemäß Ziffer 24 § 37 SGB V) benötigen die Krankenkassen verschiedene Angaben auf dem Verordnungsvordruck. Dazu gehören die relevanten Diagnosen mit einer medizinischen Begründung zu den akuten lebensbedrohlichen Situationen und welche Leistungen erbracht werden sollen. Auch Beginn, Häufigkeit und Dauer der Leistungen müssen auf der Verordnung vermerkt sein. Für eine genaue Abklärung der Leistungs- und Finanzierungsmöglichkeiten kontaktieren Sie bitte direkt den behandelnden Arzt.
Im Herbst 2020 wurde das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgeset” – kurz GKV-IPReG, verabschiedet. Es beinhaltet neue Regelungen für die Außerklinische Intensivpflege (AIP), die ab dem 1.1.2023 in Kraft treten werden. Danach müssen zukünftige Verordnungen gemäß § 37c SGB V ausgestellt werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über das Informationsportal cody-care, in welchem wesentliche INformationen zur außerklinischen Intensivversorgung zusammengeführt werden.
Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, können zusätzlich Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Bei der Beantragung von Pflegeleistungen, Pflegegrad und sonstigen Fragen rund um das Thema Pflege können Sie die Beratung der Kinderbeauftragten in den Berliner Pflegestützpunkten in Anspruch nehmen.
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Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten von Pflegediensten, die überErfahrungen im Umgang mit intensivpflegebedürftigen Kindern verfügen.