Kinderschutz

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung; Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind unzulässig (§ 1631 Absatz 2 BGB)
Kinderschutz hat als Ziel die Wahrung der Kinderrechte, insbesondere die Wahrung der Rechte auf gewaltfreie Erziehung, aber auch die Wahrung der Rechte auf individuelle Förderung, Beschulung und medizinische Versorgung.

Sollten Sie als Eltern, als Großeltern oder andere das Kind betreuende Person, das Gefühl haben, dass das Ihnen anvertraute Kind nicht ausreichend geschützt ist, so gibt es verschiedene Kontakt- und Beratungsstellen. Auch Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich Unterstützung zu holen, wenn sie von Gewalt betroffen sind. Dafür ist die Berliner Kinderschutzhotline telefonisch zuständig. Die Hotline-Kinderschutz ist ein niedrigschwelliges, telefonisches Rund-um-die-Uhr” Beratungs- und Unterstützungsangebot und eine erste Anlaufstelle für alle Bürger*innen, die sich Sorgen um das Wohl von Kindern und Jugendlichen machen.

In sechs Berliner Kinderklniken gibt es Kinderschutzambulanzen. Dort können Kinder und Jugendliche, bei denen der Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch besteht, niedrigschwellig mit Einverständnis der Eltern vorgestellt werden. Dazu zählen auch Fälle, bei denen die Eltern oder andere Bezugpersonen sich nicht sicher sind, ob ein Kind Gewalt erfahren hat.

Seit September 2020 gibt es am Campus Virchow der Charité ein Childhood Haus — Eine Anlaufstelle für Kinder, die Opfer von sexuellem Missbrauch oder schwerer
Misshandlung geworden sind oder Zeugen von Gewalt wurden. Die Kinder können dort medizinisch und psychologisch untersucht werden. Sie erhalten alle notwendigen therapeutischen Hilfestellungen durch speziell geschultes Fachpersonal. Hier kommen Ärzte, Richter, Polizisten und das Jugendamt zusammen, um den Kindern gemeinsam durch die Schritte eines Ermittlungsverfahrens zu helfen.

Rechts neben dem Text finden Sie viele Informationen und Kontakte rund um den Kinderschutz und hier die Rufnummern der Kinder- und Jugendnotdienste:

  • Kindernotdienst für Eltern und Kinder bis 14 Jahre: 030 610061
  • Jugendnotdienst für Jugendliche ab 14 Jahre: 030 610062
  • Mädchennotdienst für Mädchen und junge Frauen von 12 bis 21 Jahre: 030 610063
  • Medizinische Kinderschutzhotline: 0800 19 210 00

Auch für Fachkräfte, zum Beispiel aus Schulen, Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Einzelfallhelfer*innen ist es häufig schwierig, einen Verdacht auf sexuellen Missbrauch, auf körperliche oder psychische Gewalt, Vernachlässigung oder auf andere Formen der Kindeswohlgefährdung richtig einzuschätzen und angemessen zu reagieren. Sie haben Anspruch auf Beratung durch mit diesem Thema besonders vertraute Fachkräfte (§ 8b SGB VIII und § 4 Bundeskinderschutzgesetz) und können diese z.B. im Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V. und beim Kinderschutzbund Landesverband Berlin erhalten. Auch Fachkräfte aus den Bereichen Gesundheit und Pflege sind gemäß dem Bundeskinderschutz-Gesetz verpflichtet bei gewichtigen Anhaltapunkten auf eine Gefährung des Kindes die Situation mit den Eltern und den Kindenr zu erörtern und sie zu motivieren, Hilfen in Anspruch zu nehmen (§ 4 KKG).

Adressen der Kinderschutz Anlaufstellen
Kinderschutzplakat
Handreichung Kindeswohlgefährdung bei jungen Menschen mit Behinderungen
Was tun wenn? Info der Polizei
Fachberatung Kinderschutz für Heilberufe