Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche Leistung, sondern eine besondere Form der Finanzierung, auf die es seit dem 1. Januar 2008 auch einen gesetzlichen Anspruch gibt. Menschen mit Behinderungen können beantragen, dass sie statt der bewilligten Sach- und Dienstleistungen Geld oder Gutscheine erhalten, mit denen sie sich ihre Unterstützung selbst organisieren können. Ziel dieser Leistungsform ist es, Menschen mit Behinderungen mehr Einfluss auf die Umsetzung der Hilfe zu geben. Die Höhe des Persönlichen Budgets richtet sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf des Budgetnehmers.
Neben allen Leistungen zur Teilhabe können auch Leistungen der Krankenkassen und der sozialen Pflegeversicherung, Leistungen der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit, Leistungen des Jugendhilfeträgers sowie Pflegeleistungen der Sozialhilfe in Form eines Persönlichen Budgets bewilligt werden. Es ist auch möglich die Dienst- oder Sachleistungen unterschiedlicher Rehabiliationsträger zusammenzuführen, dann spricht man von einem trägerübergreifenden Persönlichen Budgets als Komplexleistungen. Ein entsprechender Antrag muss bei einem der Rehabiliationsträger, in Berlin beispielsweise beim Teilhabenfachdienst, gestellt werden. Im Rahmen eines Bedarfsfeststellungsverfahrens wird dann der jeweilige Hilfebedarf ermittelt. Dabei muss das Persönliche Budget in jedem Fall den tatsächlichen Bedarf decken. Ist der Budgetnehmer nicht zufrieden, kann Widerspruch eingelegt werden. Anschließend wird eine sogenannte Zielvereinbarung abgeschlossen. Die Zielvereinbarung regelt die individuellen Förder- und Leistungsziele. Darin wird auch festgelegt, nach welchen Qualitätsstandards die Leistung erbracht werden muss und wie der Nachweis erfolgen soll, dass die Leistung tatsächlich umgesetzt wurde.
Das Persönliche Budget kann zu mehr Selbstbestimmung und Unabhängigkeit verhelfen. Leider ist eine Beantragung meist zeitaufwendig und erfordert manchmal ein starkes Durchhaltevermögen, denn nicht alle Behörden stehen dem Persönlichen Budget offen gegenüber. Auch kann der Verwaltungsaufwand rund um die Abrechnung des trägerübergreifenden Budgets oder die Rolle als Arbeitsgeber den ein oder anderen überfordern. Hier können Vereine und Organisationen im Rahmen einer Budgetassistenz unterstützen. Natürlich kann das Persönliche Budget auf Wunsch auch wieder in eine Sach- oder Dienstleistung umgewandelt werden.
Weiterführende Informationen und eine kostenträgerneutrale Beratung erhalten Sie über die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).