Das Persönliche Budget

Menschen mit Behinderung können mit dem Persönlichen Budget bewilligte Leistungen selbständig organisieren. Sie erhalten die Leistung dann als Geldbetrag oder in Form eines Gutscheins und können selbstbestimmt entscheiden, wann, wo, wie und von wem Hilfe erbracht werden soll.

Leis­tung des Per­sön­li­chen Budgets

Das Per­sön­li­che Bud­get ist kei­ne zusätz­li­che Leis­tung, son­dern eine beson­de­re Form der Finan­zie­rung, auf die es seit dem 1. Janu­ar 2008 auch einen gesetz­li­chen Anspruch gibt. Men­schen mit Behin­de­run­gen kön­nen bean­tra­gen, dass sie statt der bewil­lig­ten Sach- und Dienst­leis­tun­gen Geld oder Gut­schei­ne erhal­ten, mit denen sie sich ihre Unter­stüt­zung selbst orga­ni­sie­ren kön­nen. Ziel die­ser Leis­tungs­form ist es, Men­schen mit Behin­de­run­gen mehr Ein­fluss auf die Umset­zung der Hil­fe zu geben. Die Höhe des Per­sön­li­chen Bud­gets rich­tet sich nach dem indi­vi­du­el­len Unter­stüt­zungs­be­darf des Budgetnehmers.

Neben allen Leis­tun­gen zur Teil­ha­be kön­nen auch Leis­tun­gen der Kran­ken­kas­sen und der sozia­len Pfle­ge­ver­si­che­rung, Leis­tun­gen der Unfall­ver­si­che­rung bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit, Leis­tun­gen des Jugend­hil­fe­trä­gers sowie Pfle­ge­leis­tun­gen der Sozi­al­hil­fe in Form eines Per­sön­li­chen Bud­gets bewil­ligt wer­den. Es ist auch mög­lich die Dienst- oder Sach­leis­tun­gen unter­schied­li­cher Reha­bi­lia­ti­ons­trä­ger zusam­men­zu­füh­ren, dann spricht man von einem trä­ger­über­grei­fen­den Per­sön­li­chen Bud­gets als Kom­plex­leis­tun­gen. Ein ent­spre­chen­der Antrag muss bei einem der Reha­bi­lia­ti­ons­trä­ger, in Ber­lin bei­spiels­wei­se beim Teil­ha­ben­fach­dienst, gestellt wer­den. Im Rah­men eines Bedarfs­fest­stel­lungs­ver­fah­rens wird dann der jewei­li­ge Hil­fe­be­darf ermit­telt. Dabei muss das Per­sön­li­che Bud­get in jedem Fall den tat­säch­li­chen Bedarf decken. Ist der Bud­get­neh­mer nicht zufrie­den, kann Wider­spruch ein­ge­legt wer­den. Anschlie­ßend wird eine soge­nann­te Ziel­ver­ein­ba­rung abge­schlos­sen. Die Ziel­ver­ein­ba­rung regelt die indi­vi­du­el­len För­der- und Leis­tungs­zie­le. Dar­in wird auch fest­ge­legt, nach wel­chen Qua­li­täts­stan­dards die Leis­tung erbracht wer­den muss und wie der Nach­weis erfol­gen soll, dass die Leis­tung tat­säch­lich umge­setzt wurde.

Das Per­sön­li­che Bud­get kann zu mehr Selbst­be­stim­mung und Unab­hän­gig­keit ver­hel­fen. Lei­der ist eine Bean­tra­gung meist zeit­auf­wen­dig und erfor­dert manch­mal ein star­kes Durch­hal­te­ver­mö­gen, denn nicht alle Behör­den ste­hen dem Per­sön­li­chen Bud­get offen gegen­über. Auch kann der Ver­wal­tungs­auf­wand rund um die Abrech­nung des trä­ger­über­grei­fen­den Bud­gets oder die Rol­le als Arbeits­ge­ber den ein oder ande­ren über­for­dern. Hier kön­nen Ver­ei­ne und Orga­ni­sa­tio­nen im Rah­men einer Bud­get­as­sis­tenz unter­stüt­zen. Natür­lich kann das Per­sön­li­che Bud­get auf Wunsch auch wie­der in eine Sach- oder Dienst­leis­tung umge­wan­delt werden.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen und eine kos­ten­trä­ger­neu­tra­le Bera­tung erhal­ten Sie über die Ergän­zen­de unab­hän­gi­ge Teil­ha­be­be­ra­tung (EUTB).

Persönliches Budget
BMAS: Broschüre "Das trägerübergreifende Persönliche Budget"