In Berlin gibt es 16 Kinder- und Jugendambulanzen/Sozialpädiatrische Zentren. Sie bieten Diagnostik und Therapien für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen und Entwicklungsauffälligkeiten im Alter von 0 Jahren bis 18 Jahren an. Nur die mobile Frühförderung der KJA/SPZ endet mit dem Schuleintritt. Außerdem beraten sie die Erziehungsberechtigten. Voraussetzung ist selbstverständlich die Zustimmung der Eltern sowie eine Überweisung von Kinder-und Jugendärzt*innen. Die Finanzierung erfolgt durch die Krankenkassen und Senatsverwaltung Jugend. Für die Eltern fallen keine Kosten an.
Die frühzeitige Erkennung von Auffälligkeiten in der Entwicklung eines Kindes und eine schnell einsetzende Förderung sind zur Behebung und Besserung der Beeinträchtigung des Kindes von großer Bedeutung. In der Frühförderungsverordnung wird die interdsiziplinäre Frühförderung konkretisiert.
Die Regelungen zur “Komplexleistung Frühförderung” sehen vor, dass die ärztlichen und die nichtärztlichen Leistungen zum Wohl der betroffenen Kinder aus einer Hand und unter gezielter Einbeziehung des familiären Umfelds als “interdisziplinäre Frühförderung” zu erbringen sind.
Auf der Webseite der Koordinierungstelle der Kinder- und Jugendambulanzen / Sozialpädiatrischen Zentren (KJA/SPZ) in Berlin finden Sie weitere hilfreiche Informationen über die Frühförderung in Berlin. Bundesweite Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Bundesvereinigung für interdisziplinäre Frühförderung (VIFF).
Erste Anlaufstellen rund um die Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten ist der behandelnde Kinderarzt. Aktuell findet zudem ein Modellversuch zur niedrigschwelligen Beratung statt. Diese wird von den Heilpädagogischen Fachdiensten angeboten (siehe rechte Spalte “Heilpädagigischer Fachdienst”).