Außerklinische Intensivpflege: Das IPreG und die AKI-Richtlinie
Das Intensivpflege- und Rehabiliationsgesetz (IPreG) ist im Jahr 2020 in Kraft getreten und regelt die Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege neu. In der Praxis wird die Wirkung des neuen Gesetzes erst ab dem 31.10.2023 deutlich: Der bisherige Anspruch auf häusliche Krankenpflege für die betroffenen Versicherten entfällt. Ab diesem Zeitpunkt haben sie stattdessen einen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege (AKI). Welche Auswirkungen hat das auf die Versorgung der Betroffenen? Insbesondere auf intensivpflichtige Kinder und Jugendliche, die zu Hause leben?