Mit Erreichen der Volljährigkeit sind junge Menschen für ihr Handeln und ihr Leben selbstverantwortlich. Auch wenn sie mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung leben. Je nachdem wie selbstständig der junge Menschen leben kann, gibt es eine ganze Reihe von Dingen zu regeln. In den folgenden Aritkeln finden Sie Informationen zu den wichtigsten Bereichen. Zum Beispiel können Eltern für ihre Kinder mit Behinderung weiterhin Kindergeld erhalten. Auch können die erwachsenen Kinder unter Umständen weiter familienversichert bleiben. Da alle Veränderungen und rechtlichen Ansprüche sehr vom individuellen Fall abhängig sind, sollte bereits 1,5 bis zwei Jahre vor dem 18. Geburstag eine Beratung wahrgenommen werden. Hier können zum Beispiel die Sozialarbeiter:innen der Sozialpädiatrischen Zentren oder die Berater:innen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) weiterhelfen. Außerdem gibt es eine Broschüre vom Bundesverbandes für köper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm e.V.) “18 werden mit Behinderung — Was ändert sich bei Volljährigkeit?” Sie können die Broschüre kostenlos direkt runterladen oder die Druckversion bestellen.
In der Medizin wird der Wechsel von der Kinder- und Jugendmedizin zur Erwachsenenmedizin als Transition bezeichnet. Mit dem 18. Lebensjahr können keine Kinderärzt:innen mehr in Anspruch genommen werden. Damit die ärztliche Versorgung dann nicht abbricht, sollte bereits einige Jahre vorher der Wechsel zu Ärzt:innen für Erwachsene begonnen werden. Hierbei kann bei Bedarf auch das Berliner Transitionsprogramm unterstützen. Vorangig, wenn es um Jugendliche mit chronischen Ekrankungen geht. Welche absehbar als Erwachsene selbstständig leben werden können.