Erwachsenwerden

Mit dem 18. Geburtstag endet die elterliche Sorge. Der junge Mensch hat alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen. Dieser Lebensabschnitt ist mit einigen Veränderungen verbunden, auch dann, wenn der junge Erwachsene dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist.

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Erwachsen werden

Was ändert sich mit dem 18. Lebensjahr?

Mit Errei­chen der Voll­jäh­rig­keit sind jun­ge Men­schen für ihr Han­deln und ihr Leben selbst­ver­ant­wort­lich. Auch wenn sie mit einer Behin­de­rung oder chro­ni­schen Erkran­kung leben. Je nach­dem wie selbst­stän­dig der jun­ge Men­schen leben kann, gibt es eine gan­ze Rei­he von Din­gen zu regeln. In den fol­gen­den Arit­keln fin­den Sie Infor­ma­tio­nen zu den wich­tigs­ten Berei­chen. Zum Bei­spiel kön­nen Eltern für ihre Kin­der mit Behin­de­rung wei­ter­hin Kin­der­geld erhal­ten. Auch kön­nen die erwach­se­nen Kin­der unter Umstän­den wei­ter fami­li­en­ver­si­chert blei­ben. Da alle Ver­än­de­run­gen und recht­li­chen Ansprü­che sehr vom indi­vi­du­el­len Fall abhän­gig sind, soll­te bereits 1,5 bis zwei Jah­re vor dem 18. Geburs­tag eine Bera­tung wahr­ge­nom­men wer­den. Hier kön­nen zum Bei­spiel die Sozialarbeiter:innen der Sozi­al­päd­ia­tri­schen Zen­tren oder die Berater:innen der ergän­zen­den unab­hän­gi­gen Teil­ha­be­be­ra­tungs­stel­len (EUTB) wei­ter­hel­fen. Außer­dem gibt es eine Bro­schü­re vom Bun­des­ver­ban­des für köper- und mehr­fach­be­hin­der­te Men­schen e.V. (bvkm e.V.) 18 wer­den mit Behin­de­rung — Was ändert sich bei Voll­jäh­rig­keit?“ Sie kön­nen die Bro­schü­re kos­ten­los direkt run­ter­la­den oder die Druck­ver­si­on bestellen.

In der Medi­zin wird der Wech­sel von der Kin­der- und Jugend­me­di­zin zur Erwach­se­nen­me­di­zin als Tran­si­ti­on bezeich­net. Mit dem 18. Lebens­jahr kön­nen kei­ne Kinderärzt:innen mehr in Anspruch genom­men wer­den. Damit die ärzt­li­che Ver­sor­gung dann nicht abbricht, soll­te bereits eini­ge Jah­re vor­her der Wech­sel zu Ärzt:innen für Erwach­se­ne begon­nen wer­den. Hier­bei kann bei Bedarf auch das Ber­li­ner Tran­si­ti­ons­pro­gramm unter­stüt­zen. Vor­an­gig, wenn es um Jugend­li­che mit chro­ni­schen Ekran­kun­gen geht. Wel­che abseh­bar als Erwach­se­ne selbst­stän­dig leben wer­den können.

Volljährigkeit und Behinderung

Was gibt es zu beachten, wenn ein junger Mensch mit chronischer Erkrankung oder Behinderung volljährig wird? Abhängig vom Versorgungsbedarf und von der Selbständigkeit des jungen Menschens kann es mitunter viele Dinge zu beachten geben.

Begleitete Elternschaft

Begleitete Elternschaft ist ein Unterstützungsangebot für Eltern mit Lernschwierigkeiten und ihre Kinder. Ziel ist es die Erziehungskompetenzen der Eltern zu stärken und ein gutes Aufwachsen der Kinder zu unterstützen.

Das Berliner Transitionsprogramm

Dieses Programm der integrierten Versorgung unterstützt im Rahmen eines Case Managements den Übergang von chronisch kranken Jugendlichen in die erwachsenenmedizinische Versorgung.

Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung

Kindergeld zahlt Ihnen die Familienkasse ohne Altersgrenze auch für erwachsene Kinder mit Behinderungen, die sich behinderungsbedingt nicht selbst unterhalten können, wenn die Behinderung schon vor dem 25.Geburtstag eingetreten ist. Ansonsten bekommen Sie Kindergeld für Volljährige längstens bis zum 25. Geburtstag, z.B. wenn Ihr erwachsenes Kind zur Schule geht oder eine Ausbildung macht.

Familienversicherung

Über die Familienversicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihr Kind in Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung mitversichern lassen. Für Ihr Kind fallen dann keine Beiträge an, aber es hat Anspruch auf die vollen Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung. Ist Ihr Kind verheiratet, oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kann es auch über den Partner familienversichert werden.

Unterhalt

Wenn Ihr erwachsenes Kind mit Behinderung aus verschiedenen Gründen nicht für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, hat es eventuell Anspruch auf Unterhalt. Informationen zum Thema Unterhalt sind auf dieser Seite zusammengefasst.

Medizinische Zentrum für Erwachsene mit Behinderung (MZEB)

Ein Medizinische Zentrum für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) ist ein spezialisiertes Zentrum für die ambulante Versorgung von Erwachsenen, die an geistiger Behinderung oder Mehrfachbehinderung leiden und für Personen, die im Kindes- und Jugendalter in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) behandelt wurden.