Bildung

Auch für Kinder mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen gilt der gesetzliche Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Kita) und die Schulpflicht. Hier finden Sie Hinweise, welche Besonderheiten dabei bestehen und welche Unterstützung es gibt.

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Bildung

Teilhabe an Bildung in Berlin

Kindetagesbetreuung

In Berliner Kindertageseinrichtungen werden Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen gemeinsam betreut. Kinder, die aufgrund einer Entwicklungsverzögerung oder Beeinträchtigung mehr Förderung bedürfen, erhalten auf Antrag beim Jugendamt und einer entsprechenden Prüfung einen Integrationstatus. Damit haben sie einen Anspruch auf die Begleitung durch eine/n Integrationsfacherzieher*in. Neben Kindertageseinrichtungen stehen auch andere Tagesbetreuungsangebote zur Verfügung, wie zum Beispiel die Kindertagespflege (Tagespflegepersonen).

Schulwahl

Hier werden Therapie-Konzepte vogestellt, die sich im Rahmen der Behandlung und Förderung von Entwicklugsverzögerungen, Beeinträchtigungen und chronsichen Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen bewährt haben.
Spätestens ab dem letzten Jahr im Kindergarten steht für Sie die Entscheidung im Raum, welche Schule für Ihr Kind die richtige ist. Für Kinder mit Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen müssen dabei viele Aspekte bedacht werden: das pädagogische Konzept der Schule, die Bewältigung des Schulwegs, bestehende Freundschaften, die Möglichkeit einer besonderen Förderung oder der Durchführung von Therapien während der Schulzeit, die Sicherung der pflegerischen oder medizinischen Versorgung bis hin zur eventuell notwendigen Barrierefreiheit. Unsere Empfehlung ist daher: Beschäftigen Sie sich schon frühzeitig mit der Wahl der geeigneten Schule für Ihr Kind.

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Schüler*innen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht ausreichend gefördert werden können, haben Anspruch auf besondere Förderung im Rahmen schulischer Bildung, Erziehung und Betreuung (§ 36 SchulG).

Schulhilfe

Schulhelfer*innen haben die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler mit zusätzlichen Bedarf an ergänzender Pflege und Hilfe im Unterricht zu unterstützen, um die Teilhabe am allgemeinen Schulbesuch zu sichern.

Außerschulische Einzelfallhilfe

Die außerschulische Einzelfallhilfe ist eine Leistung der Eingliederunghilfe für Schüler*innen mit Behinderung oder drohender Behinderung. Pädagogische Fachkräfte unterstützen Ihr Kind nach der Schule. So lassen sich Unterrichtsinhalte individuell vertiefen und besser lebenspraktisch anwenden.

Die Schulhilfe reicht nicht aus?

Reichen die institutionalisierten Unterstützungsmaßnahmen wie schulinterne Schulhelfer*innen, der sog. „I-Status“ oder auch der Fahrdienst nicht aus, damit ein*e Schüler*in gleichberechtigt schulische Bildungsangebote wahrnehmen kann, können Leistungen zur Teilhabe an Bildung im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. §§ 75, 112 SGB IX in Betracht kommen.

Ergänzende Förderung und Betreuung

An allen Berliner Grundschulen und an den Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt können Schülerinnen und Schüler ganztägig beschult und betreut werden.

Schülerbeförderung und Schulwegbegleitung

Schüler*innen, die in Berlin wohnen und behinderungsbedingt den Schulweg nicht bewältigen können, können zur Schule befördert oder dorthin begleitet werden (§§ 36 und 37 Sonderpädagogik-Verordung). In Einzelfällen ist dies auch möglich, wenn eine Schule im Umland besucht wird.

Medikamentengabe in Bildungseinrichtungen

Viele Kinder mit chronischen Erkrankungen benötigen Unterstützung im Laufe des Kita- bzw. Schulalltags, sei es damit die Medikamente rechtzeitig eingenommen werden, oder weil bestimmte Injektionen im Tagesverlauf anfallen. Welche Maßnahmen darf pädagogisches Fachpersonal übernehmen? Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?

Pflegemaßnahmen in Bildungseinrichtungen

Im Tagesverlauf von Kindern mit Unterstützungsbedarf fallen häufig auch pflegerische Tätigkeiten an, ohne die der Alltag nicht zu bewältigen ist. Diese sind daher auch im Schulalltag und Kita-Alltag umzusetzen. Aber welche Tätigkeiten dürfen durch pädagogischen Betreuungspersonal übernommen werden, und welche sind Pflegefachkräften vorbehalten?