Menschen mit Beeinträchtigung können Leistungen vom Staat beantragen.
Leistungen sind zum Beispiel:
- finanzielle Unterstützung
- spezielle Hilfs-Angebote
Die Leistungen beantragt man in Berlin bei den Teilhabe-Fachdiensten.
Für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung gibt es den Teilhabe-Fachdienst Jugend.
Der Teilhabe-Fachdienst Jugend ist im Jugend-Amt.
Der Teilhabe-Fachdienst Jugend berät Familien mit Kindern mit Beeinträchtigung.
Der Teilhabe-Fachdienst Jugend berät zum Beispiel über Förder-Möglichkeiten.
Und er berät die Familien über Leistungen von der Eingliederungs-Hilfe, die zu den Familien passen.
Die Aufgaben von der Eingliederungs-Hilfe sind:
- eine drohende Beeinträchtigung verhindern
- eine vorhandene Beeinträchtigung mildern
- die Folgen von einer Beeinträchtigung mildern
- Kindern eine bessere Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen
Voraussetzung für die Hilfe von der Eingliederungs-Hilfe ist:
Der Paragraf 99 aus dem Sozial-Gesetz-Buch 9 in Verbindung
mit dem Paragrafen 53 Absatz 1 Satz 1 aus dem Sozial-Gesetz-Buch 12 trifft auf die Kinder und Jugendlichen zu.
Die Abkürzung für Sozial-Gesetz-Buch ist: SGB.
Dazu gehören Kinder und Jugendliche mit:
- körperlicher Beeinträchtigung
oder
- geistiger Beeinträchtigung
oder
- mehrfacher Beeinträchtigung
Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Beeinträchtigung haben auch ein Recht auf Leistungen.
Das steht in dem Paragrafen 35 a aus dem Sozial-Gesetz-Buch 8.
Hier sind Beispiele für Leistungen aus der Eingliederungs-Hilfe:
Leistungen für die Teilhabe an der Gesellschaft
- Heil-pädagogische Leistungen
- Leistungen für die Früh-Erkennung und Früh-Förderung
- Leistungen zum Erlernen und Erhalten
von praktischen Kenntnissen und Fähigkeiten
- Leistungen zur Förderung von Verständigung:
Zum Beispiel bei starker Hör-Beeinträchtigung oder Blindheit
- Leistungen zur Unterstützung von selbständiger Beweglichkeit
- Hilfs-Mittel
- Assistenz-Leistungen
- Einzelfall-Hilfe
- Leistungen zur Betreuung in einer Pflege-Familie
- Leistungen zum Selbständigen Wohnen
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Einzelfall-Hilfe
Zum Beispiel eine Assistenz, die das Kind in der Schule unterstützt - Hilfs-Mittel
Zum Beispiel ein Sprach-Computer - Übersetzer
Zum Beispiel Übersetzer für Gebärden-Sprache
Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben
Gemeinsam mit dem Kind und seiner Familie überlegt man:
- Was möchte das Kind später arbeiten?
- Welche Leistungen können dabei helfen?
Die Ergebnisse werden in einem Gesamt-Plan aufgeschrieben.
Der Gesamt-Plan wird spätestens alle zwei Jahre geprüft.
Vielleicht kann das Kind auch Hilfen von anderen Stellen bekommen.
Zum Beispiel von der Kranken-Kasse.
Dann muss der Teilhabe-Fachdienst den Eltern das sagen.
Und der Teilhabe-Fachdienst muss die anderen Stellen mit-einbeziehen.
Familien können beim Teilhabe-Fachdienst auch einen Antrag auf andere staatliche Hilfen stellen.
Zum Beispiel:
Antrag
- Hilfe zur Pflege nach dem Sozial-Gesetz-Buch Nummer 12
- Leistungen nach dem Landes-Pflege-Geld-Gesetz
für Kinder und Jugendliche mit:
- starker Hör-Beeinträchtigung
- starker Seh-Beeinträchtigung
- Taubheit
- Blindheit
Bei manchen Leistungen ist es egal, wieviel Geld die Eltern haben und verdienen.
Bei manchen Leistungen ist das nicht egal.
Bei erwachsenen Menschen mit Beeinträchtigung gilt:
Die Eltern müssen kein Geld zu den Kosten von der Eingliederungs-Hilfe dazutun.
Das gilt seit dem 1. Januar 2020.
Jeder Bezirk von Berlin hat ein Jugend-Amt.
Es ist immer das Jugend-Amt in dem Bezirk von der Familie zuständig.