Kinderbeauftragte von den Berliner Pflege-Stützpunkte in Leichter Sprache

Für Familien mit pflege-bedürftigen Kindern gibt es hier: Information, Beratung und Unterstützung.
Die Kinder-Beauftragten können mit Ihnen zusammen notwendige Hilfen für Ihr Kind finden. 
Und mit Ihnen Möglichkeiten zur Finanzierung klären.

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Eltern mit kind 1

Die Angebote von den Berliner Pflege-Stützpunkten sind kostenlos. 

Die Angebote von den Berliner Pflege-Stützpunkten sind für:

  • pflege-bedürftige Menschen
  • Angehörige von pflege-bedürftigen Menschen

Die Berliner Pflege-Stützpunkte bieten eine Pflege-Beratung an.
So wie sie im Paragraf 7a im Sozial-Gesetz-Buch 11 beschrieben ist.

Hier gibt es:

  • Hilfe bei der Klärung für die Finanzierung von Pflege
  • Informationen über Unterstützungs-Angebote
    • für pflege-bedürftige Menschen
    • für Angehörige von pflege-bedürftigen Menschen
  • Hilfe bei Anträgen

Die Berliner Pflege-Stützpunkte arbeiten unabhängig.

Das Land Berlin und die Berliner Pflege- und Kranken-Kassen bezahlen die Arbeit von den Berliner Pflege-Stützpunkten.

Es gibt auch Kinder-Beauftragte bei den Berliner Pflege-Stützpunkten.

Diese Kinder-Beauftragten gibt es in fast allen Bezirken von Berlin.

Sie sind besonders gut in der Beratung

von Familien mit pflege-bedürftigen Kindern.

Sie kennen die besonderen Schwierigkeiten

im Alltag von diesen Familien.

Die Kinder-Beauftragten kennen sich außerdem sehr gut

mit den Hilfs-Angeboten für Kinder aus.

Und sie können Familien an gute Stellen weiterleiten.

Zusammen mit den Kinder-Beauftragten können Familien

auch einen Hilfe-Plan erstellen.

Adresse für Kinderbeauftragte der Pflegestützpunkte
Die Kinderbeauftragten der Pflegestützpunkte leichte Sprache

Die Kinderbeauftragten der Berliner Pflegestützpunkte

Information, Beratung und Unterstützung für Familien mit pflegebedürftigen Kindern zu allen Fragen rund um die pflegerische Versorgung.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die Angebote zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) beraten Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen unentgeltlich zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.

Pflegegrad und Pflegegeld

Kinder und Jugendliche können aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Beeinträchtigung pflegebedürftig sein. Auch sie haben einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Hier erfahren Sie, wie Sie einen Pflegegrad (§§ 14,15 SGB XI) beantragen und worauf Sie dabei achten müssen. Ab dem Pflegegrad 2 erhält das Kind Pflegegeld nach § 37 SGB IX.

Hilfsmittelversorgung

Hilfsmittel sind Produkte, die im Einzelfall notwendig sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, eine Behinderung auszugleichen oder bei der häuslichen Pflege zu unterstützen.