Kinderbeauftragte von den Berliner Pflege-Stützpunkte in Leichter Sprache

Für Familien mit pflege-bedürftigen Kindern gibt es hier: Information, Beratung und Unterstützung.
Die Kinder-Beauftragten können mit Ihnen zusammen notwendige Hilfen für Ihr Kind finden. 
Und mit Ihnen Möglichkeiten zur Finanzierung klären.

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Eltern mit kind 1

Die Ange­bo­te von den Ber­li­ner Pfle­ge-Stütz­punk­ten sind kostenlos. 

Die Ange­bo­te von den Ber­li­ner Pfle­ge-Stütz­punk­ten sind für:

  • pfle­ge-bedürf­ti­ge Menschen
  • Ange­hö­ri­ge von pfle­ge-bedürf­ti­gen Menschen

Die Ber­li­ner Pfle­ge-Stütz­punk­te bie­ten eine Pfle­ge-Bera­tung an.
So wie sie im Para­graf 7a im Sozi­al-Gesetz-Buch 11 beschrie­ben ist.

Hier gibt es:

  • Hil­fe bei der Klä­rung für die Finan­zie­rung von Pflege
  • Infor­ma­tio­nen über Unterstützungs-Angebote
    • für pfle­ge-bedürf­ti­ge Menschen
    • für Ange­hö­ri­ge von pfle­ge-bedürf­ti­gen Menschen
  • Hil­fe bei Anträgen

Die Ber­li­ner Pfle­ge-Stütz­punk­te arbei­ten unabhängig.

Das Land Ber­lin und die Ber­li­ner Pfle­ge- und Kran­ken-Kas­sen bezah­len die Arbeit von den Ber­li­ner Pflege-Stützpunkten.

Es gibt auch Kin­der-Beauf­trag­te bei den Ber­li­ner Pflege-Stützpunkten.

Die­se Kin­der-Beauf­trag­ten gibt es in fast allen Bezir­ken von Berlin.

Sie sind beson­ders gut in der Bera­tung von Fami­li­en mit pfle­ge-bedürf­ti­gen Kindern.

Sie ken­nen die beson­de­ren Schwie­rig­kei­ten im All­tag von die­sen Familien.

Die Kin­der-Beauf­trag­ten ken­nen sich außer­dem sehr gut mit den Hilfs-Ange­bo­ten für Kin­der aus.

Und sie kön­nen Fami­li­en an gute Stel­len weiterleiten.

Zusam­men mit den Kin­der-Beauf­trag­ten kön­nen Fami­li­en auch einen Hil­fe-Plan erstellen.

Adresse für Kinderbeauftragte der Pflegestützpunkte
Die Kinderbeauftragten der Pflegestützpunkte leichte Sprache

Die Kinderbeauftragten der Berliner Pflegestützpunkte

Information, Beratung und Unterstützung für Familien mit pflegebedürftigen Kindern zu allen Fragen rund um die pflegerische Versorgung.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die Angebote zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) beraten Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen unentgeltlich zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.

Pflegegrad und Pflegegeld

Kinder und Jugendliche können aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Beeinträchtigung pflegebedürftig sein. Auch sie haben einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Hier erfahren Sie, wie Sie einen Pflegegrad (§§ 14,15 SGB XI) beantragen und worauf Sie dabei achten müssen. Ab dem Pflegegrad 2 erhält das Kind Pflegegeld nach § 37 SGB IX.

Hilfsmittelversorgung

Hilfsmittel sind Produkte, die im Einzelfall notwendig sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, eine Behinderung auszugleichen oder bei der häuslichen Pflege zu unterstützen.