Leistungen zur sozialen Teilhabe

Leistungen zur Sozialen Teilhabe sollen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder erleichtern und sie zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum und in ihrem Sozialraum befähigen oder sie hierbei unterstützen (§§ 113 Abs. 1, 90 Abs. 5 SGB IX). Der Begriff Leistungen zur sozialen Teilhabe wurde durch das BTHG mit Wirkung zum 01.01.2020 neu eingeführt. Bis dahin gab es den Begriff „Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“.

Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Leistungen der Teilhabe an Bildung sollen jungen Menschen mit Behinderungen eine ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechende Schulbildung sowie schulische und hochschulische Aus- und Weiterbildung für einen Beruf ermöglichen. Dadurch soll ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gefördert werden (§§ 112, 90 Abs. 4 SGB IX). Mit dem BTHG wurden Leistungen zur Teilhabe an Bildung als eigene Leistungsgruppe eigeführt und erweitert.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung aufnehmen, ausüben oder behalten können, die ihrer Eignung und Neigung entspricht. Die Leistungen dienen auch dazu, die Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit und Persönlichkeit zu fördern (§ 90 Abs. 3 SGB IX). Neben Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) sind seit 01.01.2018 auch das Budget für Arbeit und Leistungen bei anderen Leistungsanbietern als Leistung der Eingliederungshilfe geregelt. Seit 01.01.2020 können junge Menschen mit Behinderung auch ein Budget für Ausbildung in Anspruch nehmen, um mit der notwendigen Assistenz eine Berufsausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu absolvieren. Dies ist aber keine Leistung der Eingliederungshilfe. Für das Budget für Ausbildung ist die Agentur für Arbeit zuständig.

Leistungen zur medizinischen Rehabiliation

Die Medizinische Versorgung wird vorrangig von den Krankenversicherungen finanziert. Ausnahmsweise können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation aber von der Eingliederungshilfe übernommen werden mit dem Ziel eine Beeinträchtigung nach § 99 Abs. 1 SGB IX abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu vermeiden oder die Person soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.

Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung

Kindergeld zahlt Ihnen die Familienkasse ohne Altersgrenze auch für erwachsene Kinder mit Behinderungen, die sich behinderungsbedingt nicht selbst unterhalten können, wenn die Behinderung schon vor dem 25.Geburtstag eingetreten ist. Ansonsten bekommen Sie Kindergeld für Volljährige längstens bis zum 25. Geburtstag, z.B. wenn Ihr erwachsenes Kind zur Schule geht oder eine Ausbildung macht.

Budget für Ausbildung

Das Budget für Ausbildung soll Menschen mit Behinderungen durch eine Berufsausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Alternative zum Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich und zum Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bieten. Dadurch sollen sich ihre Chancen und Wahlmöglichkeiten verbessern und eine langfristige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Familienversicherung

Über die Familienversicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihr Kind in Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung mitversichern lassen. Für Ihr Kind fallen dann keine Beiträge an, aber es hat Anspruch auf die vollen Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung. Ist Ihr Kind verheiratet, oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kann es auch über den Partner familienversichert werden.

Unterhalt

Wenn Ihr erwachsenes Kind mit Behinderung aus verschiedenen Gründen nicht für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, hat es eventuell Anspruch auf Unterhalt. Informationen zum Thema Unterhalt sind auf dieser Seite zusammengefasst.
Die Gefühleguides erleichtern das Wahrnehmen von Angst, Wut, Traurigkeit, Freude und vor allem den entwicklungsförderlichen Umgang mit diesen Gefühlen.
Das LEO bietet Gruppen für - kranke Kinder und Jugendliche - Geschwister - trauernde Kinder und Jugendliche - und Eltern Im Café der Anlaufstelle, Alt-Lietzow 31, 10587 Berlin-Charlottenburg können sich Eltern und Interessierte zusätzlich austauschen.