Wohnen

Abhängig vom Alter sowie von Art und Umfang des Hilfebedarfs stehen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit schweren chronischen Erkrankungen und Behinderungen unterschiedliche Wohnformen oder Möglichkeiten der Unterbringung zur Verfügung.

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Wohnen

Wel­che Wohn­form ist geeignet?

Bei der Aus­wahl einer Wohn­form sind medi­zi­nisch-pfle­ge­ri­sche, the­ra­peu­ti­sche und (heil-)pädagogische Ver­sor­gungs­er­for­der­nis­se genau­so in die Über­le­gun­gen ein­zu­be­zie­hen, wie Bedar­fe, die sich aus dem Lebens­al­ter oder hin­sicht­lich einer För­de­rung zur Teil­ha­be am Leben der Gemein­schaft erge­ben. Wird Unter­stüt­zung bei der Grund­pfle­ge benö­tigt, oder besteht ein Bedarf an medi­zi­ni­scher Behand­lungs­pfle­ge oder einer umfas­sen­den Auf­sicht? Sind beson­de­re The­ra­pien not­wen­dig? Die vor­han­de­nen Wohn­an­ge­bo­te rich­ten sich meist an den unter­schied­li­chen Sek­to­ren des Sozi­al­si­che­rungs­sys­tems aus und sind dem­nach mehr oder weni­ger pfle­ge- oder teil­ha­be­ori­en­tiert. Des­halb ist es wich­tig zu wis­sen, was der ein­zel­ne jun­ge Mensch braucht.

Bei der Wahl einer Wohn­form sind immer auch die Res­sour­cen, Gewohn­hei­ten und Vor­lie­ben des jun­gen Men­schen zu berück­sich­ti­gen. Nach Para­graf 19 der UN-Behin­der­ten­recht­kon­ven­ti­on ist Deutsch­land dazu ver­pflich­tet eine unab­hän­gi­ge, selbst­be­stimm­te Lebens­füh­rung zu ermög­li­chen. Es ist zu gewähr­leis­ten, dass Men­schen mit Behin­de­run­gen gleich­be­rech­tigt die Mög­lich­keit haben, ihren Auf­ent­halts­ort zu wäh­len. Sie sol­len ent­schei­den dür­fen, wo und mit wem sie leben, sie sind nicht ver­pflich­tet, in beson­de­ren Wohn­for­men zu leben.

Nach­fol­gen­de Arti­kel grei­fen eini­ge Wohn­be­rei­che und wich­ti­ge Bedarfs­la­gen auf, die in die Über­le­gun­gen für eine geeig­ne­te Wohn­form ein­flie­ßen können.