Pflege

Nicht nur ältere Menschen, auch Kinder und Jugendliche können pflegebedürftig sein. Für sie bestehen viele unterschiedliche Angebote, die von der Pflegeberatung, über Grund- und Behandlungspflege bis hin zu ambulanter Kinderintensivpflege reichen.

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Pflege

Unter­stüt­zung für Fami­li­en mit pfle­ge­be­dürf­ti­gen Kindern

Hören wir den Begriff pfle­ge­be­dürf­tig“, den­ken wir meist an älte­re Men­schen. Dass es deutsch­land­weit auch über 113.000 Kin­der und Jugend­li­che mit aner­kann­ter Pfle­ge­be­dürf­tig­keit gibt, ist eher unbe­kannt. Allein in Ber­lin leben über 4.500 pfle­ge­be­dürf­ti­ge Kin­der und Jugend­li­che mit einem zum Teil sehr erheb­li­chen Hil­fe­be­darf. Die Ursa­chen der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit unter­schei­den sich deut­lich von denen der Erwach­se­nen. Es sind ande­re Krank­heits­bil­der, ange­bo­re­ne Erkran­kun­gen oder bei der Geburt erwor­be­ne Behin­de­run­gen, manch­mal auch die Fol­ge von Unfällen.

Wenn Sie Ihr Kind zu Hau­se ver­sor­gen, rich­tet sich Ihr Fami­li­en­all­tag haupt­säch­lich nach den Ver­sor­gungs­er­for­der­nis­sen des Kin­des. Um Sie bei der Ver­sor­gung Ihres Kin­des zu unter­stüt­zen, kön­nen Sie je nach Bedarf und Not­wen­dig­keit ver­schie­de­ne, gesetz­lich ver­an­ker­te Hil­fe­leis­tun­gen wahr­neh­men. Im Bereich der Pfle­ge wird zwi­schen zwei grund­le­gen­den Leis­tungs­ar­ten unterschieden:

  1. Grund­pfle­ge: Leis­tun­gen der Pfle­ge­ver­si­che­rung nach dem SGB XI und
  2. Medi­zi­ni­sche Behand­lungs­pfle­ge: Leis­tun­gen der Kran­ken­ver­si­che­rung nach dem SGB V.

Zur Grund­pfle­ge gehört Unter­stüt­zung in den Berei­chen Kör­per­pfle­ge, Ernäh­rung, Mobi­li­tät, Vor­beu­gung (Pro­phy­la­xen), sowie die För­de­rung von Eigen­stän­dig­keit und Kom­mu­ni­ka­ti­on. Der Begriff medi­zi­ni­sche Behand­lungs­pfle­ge“ umfasst alle ärzt­lich ver­ord­ne­ten Leis­tun­gen, die von exami­nier­ten Pfle­ge­kräf­ten durch­ge­führt wer­den. Zum Bei­spiel Kathe­te­ri­sie­ren und Sprit­zen set­zen. Auch die außer­kli­ni­sche Inten­siv­pfle­ge z. B. für beatme­te Kin­der oder Kin­der mit ande­ren lebens­be­droh­li­chen Erkran­kun­gen gehört dazu.

Hier erfah­ren Sie mehr über die unter­schied­li­chen Hilfs­an­ge­bo­te im Bereich Pflege.

Pflegegrad und Pflegegeld

Kinder und Jugendliche können aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Beeinträchtigung pflegebedürftig sein. Auch sie haben einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Hier erfahren Sie, wie Sie einen Pflegegrad (§§ 14,15 SGB XI) beantragen und worauf Sie dabei achten müssen. Ab dem Pflegegrad 2 erhält das Kind Pflegegeld nach § 37 SGB IX.

Die Kinderbeauftragten der Berliner Pflegestützpunkte

Information, Beratung und Unterstützung für Familien mit pflegebedürftigen Kindern zu allen Fragen rund um die pflegerische Versorgung.

Verhinderungspflege

Wer übernimmt die Pflege meines Kindes, wenn ich selber mich nicht um mein Kind kümmern kann? Oder wenn ich eine Pause brauche?

Kurzzeitpflege und Kurzzeitwohnen

Kurzzeitpflege und Kurzzeitwohnen ermöglicht eine vorübergehende stationäre Pflege und Betreuung in einer Einrichtung

Familienentlastende Dienste (FED) / Alltagsunterstützende Angebote (AUA)

Diese alltagsunterstützenden Angebote können über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung (§ 45a ff. SGB XI) finanziert werden. Neben ehrenamtsbasierten Besuchs- und Gruppenangeboten können auch haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

Ambulante Hauskrankenpflege (§ 37 SGB V)

Ambulante Hauskrankenpflege ermöglicht Behandlungspflege als Unterstützung der medizinisch-pflegerischen Versorgung zu Hause, in Kita und Schule, oder an anderen Orten.

Ambulante Intensivpflege

Die Anwesenheit einer Pflegekräft ermöglicht das Leben im eigenen Zuhause für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn die Gefahr besteht, dass lebensbedrohliche gesundheitliche Krisen auftreten.

Hilfsmittelversorgung

Hilfsmittel sind Produkte, die im Einzelfall notwendig sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, eine Behinderung auszugleichen oder bei der häuslichen Pflege zu unterstützen.