Schulkind

Die Einschulung stellt einen wichtigen Schritt für das Kind und seine Familie dar. Auch im weiteren Schulalltag gilt es einiges zu organisieren, wenn ein Kind mit chronischer Erkrankung oder Behinderung in der Schule eine spezielle Unterstützung benötigt. Hier finden Sie Informationen rund um diese Lebensphase.

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Schulkind

Mein Kind kommt in die Schule!

Für gewöhn­lich wer­den Kin­der mit 6 – 7 Jah­ren ein­ge­schult. Die­se Zeit ist der Beginn einer wich­ti­gen Ent­wick­lungs­pha­se. Die Kin­der las­sen die Klein­kind­zeit hin­ter sich und wer­den selb­stän­di­ger. Sie nabeln sich ein Stück weit ab und wol­len die Welt ein Stück weit allein erkun­den. Die aller­meis­ten Kin­der freu­en sich auf die Schu­le und auf das Erler­nen von neu­en Fer­tig­kei­ten. Damit der Schul­start gelingt, gibt es für Kin­der mit Beein­träch­ti­gun­gen eini­ges zu beach­ten. Zum Bei­spiel: Ent­spricht die Ent­wick­lung des Kin­des der Gleich­alt­ri­ger? Braucht es eine spe­zi­el­le För­de­rung? Muss es wäh­rend der Schul­zeit Medi­ka­men­te ein­neh­men? Braucht es im All­tag Unter­stüt­zung? Wel­che Schul­form ist die rich­ti­ge? Dabei soll­te die gesam­te Situa­ti­on der Fami­lie rea­lis­tisch ein­ge­schätzt wer­den: Kön­nen die Eltern ihr Kind zur Schu­le brin­gen und abho­len oder braucht es einen Fahr­dienst? Wäre es eine Ent­las­tung, wenn The­ra­pien in der Schu­le statt­fin­den? Gibt es noch Geschwis­ter­kin­der? Neben dem Schul­be­such gewin­nen in die­ser Lebens­pha­se Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten, wie das Pfle­gen von Freund­schaf­ten und Hob­bys, zuneh­mend an Bedeu­tung und müs­sen mit­be­dacht wer­den. Die Eltern sind in die­ser Zeit her­aus­ge­for­dert, den Schul­all­tag, die Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten sowie die not­wen­di­gen Arzt­be­su­che und The­ra­pien ihres Kin­des mit dem Fami­li­en­le­ben und ihrer Berufs­tä­tig­keit zu ver­ein­ba­ren. Den Kin­dern sowie den Eltern ste­hen in die­ser Pha­se Unterstützungs‑, Bera­tungs- und Ent­las­tungs­an­ge­bo­te zur Ver­fü­gung, um sie dabei zu unterstützen.

Schulwahl

Hier werden Therapie-Konzepte vogestellt, die sich im Rahmen der Behandlung und Förderung von Entwicklugsverzögerungen, Beeinträchtigungen und chronsichen Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen bewährt haben.
Spätestens ab dem letzten Jahr im Kindergarten steht für Sie die Entscheidung im Raum, welche Schule für Ihr Kind die richtige ist. Für Kinder mit Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen müssen dabei viele Aspekte bedacht werden: das pädagogische Konzept der Schule, die Bewältigung des Schulwegs, bestehende Freundschaften, die Möglichkeit einer besonderen Förderung oder der Durchführung von Therapien während der Schulzeit, die Sicherung der pflegerischen oder medizinischen Versorgung bis hin zur eventuell notwendigen Barrierefreiheit. Unsere Empfehlung ist daher: Beschäftigen Sie sich schon frühzeitig mit der Wahl der geeigneten Schule für Ihr Kind.

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Schüler*innen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht ausreichend gefördert werden können, haben Anspruch auf besondere Förderung im Rahmen schulischer Bildung, Erziehung und Betreuung (§ 36 SchulG).

Schulhilfe

Schulhelfer*innen haben die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler mit zusätzlichen Bedarf an ergänzender Pflege und Hilfe im Unterricht zu unterstützen, um die Teilhabe am allgemeinen Schulbesuch zu sichern.

Außerschulische Einzelfallhilfe

Die außerschulische Einzelfallhilfe ist eine Leistung der Eingliederunghilfe für Schüler*innen mit Behinderung oder drohender Behinderung. Pädagogische Fachkräfte unterstützen Ihr Kind nach der Schule. So lassen sich Unterrichtsinhalte individuell vertiefen und besser lebenspraktisch anwenden.

Die Schulhilfe reicht nicht aus?

Reichen die institutionalisierten Unterstützungsmaßnahmen wie schulinterne Schulhelfer*innen, der sog. „I-Status“ oder auch der Fahrdienst nicht aus, damit ein*e Schüler*in gleichberechtigt schulische Bildungsangebote wahrnehmen kann, können Leistungen zur Teilhabe an Bildung im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. §§ 75, 112 SGB IX in Betracht kommen.

Ergänzende Förderung und Betreuung

An allen Berliner Grundschulen und an den Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt können Schülerinnen und Schüler ganztägig beschult und betreut werden.

Gesundheitsamt

In jedem Berliner Bezirk gibt es ein Gesundheitsamt. Dort gibt es Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche: Den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) und den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD). Hier finden nicht nur die Einschulungsuntersuchungen statt. Es werden auch Beratungen zu Fragen der Integration in Kita und Schule sowie fachärztliche, fachpsychologische und sozialpädagogische Diagnostik angeboten.

Schülerbeförderung und Schulwegbegleitung

Schüler*innen, die in Berlin wohnen und behinderungsbedingt den Schulweg nicht bewältigen können, können zur Schule befördert oder dorthin begleitet werden (§§ 36 und 37 Sonderpädagogik-Verordung). In Einzelfällen ist dies auch möglich, wenn eine Schule im Umland besucht wird.