Unterstützung für Familien mit pflegebedürftigen Kindern
Hören wir den Begriff "pflegebedürftig", denken wir meist an ältere Menschen. Dass es deutschlandweit auch über 113.000 Kinder und Jugendliche mit anerkannter Pflegebedürftigkeit gibt, ist eher unbekannt. Allein in Berlin leben über 4.500 pflegebedürftige Kinder und Jugendliche mit einem zum Teil sehr erheblichen Hilfebedarf. Die Ursachen der Pflegebedürftigkeit unterscheiden sich deutlich von denen der Erwachsenen. Es sind andere Krankheitsbilder, angeborene Erkrankungen oder bei der Geburt erworbene Behinderungen, manchmal auch die Folge von Unfällen.
Wenn Sie Ihr Kind zu Hause versorgen, richtet sich Ihr Familienalltag hauptsächlich nach den Versorgungserfordernissen des Kindes. Um Sie bei der Versorgung Ihres Kindes zu unterstützen, können Sie je nach Bedarf verschiedene, gesetzlich verankerte Hilfeleistungen wahrnehmen. Im Bereich der Pflege wird zwischen drei grundlegenden Leistungsarten unterschieden: 1. Grundpflege: Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI. 2. medizinische Behandlungspflege: Leistungen der Krankenversicherung nach dem SGB V und 3. Haushaltsnahe Dienstleistungen.
Zur Grundpflege gehört Unterstützung in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), sowie die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation. Der Begriff "medizinische Behandlungspflege" umfasst alle Leistungen, die ausschließlich von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden dürfen. Zum Beispiel Katheterisieren und Spritzen setzen.
Hier erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Hilfsangebote im Bereich Pflege.