Welche Wohnform ist geeignet?
Bei der Auswahl einer Wohnform sind medizinisch-pflegerische, therapeutische und (heil-)pädagogische Versorgungserfordernisse genauso in die Überlegungen einzubeziehen, wie Bedarfe, die sich aus dem Lebensalter oder hinsichtlich einer Förderung zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft ergeben. Wird Unterstützung bei der Grundpflege benötigt, oder besteht ein Bedarf an medizinischer Behandlungspflege oder einer umfassenden Aufsicht? Sind besondere Therapien notwendig? Die vorhandenen Wohnangebote richten sich meist an den unterschiedlichen Sektoren des Sozialsicherungssystems aus und sind demnach mehr oder weniger pflege- oder teilhabeorientiert. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was der einzelne junge Mensch braucht.
Bei der Wahl einer Wohnform sind immer auch die Ressourcen, Gewohnheiten und Vorlieben des jungen Menschen zu berücksichtigen. Nach Paragraf 19 der UN-Behindertenrechtkonvention ist Deutschland dazu verpflichtet eine unabhängige, selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Es ist zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen. Sie sollen entscheiden dürfen, wo und mit wem sie leben, sie sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben.
Nachfolgende Artikel greifen einige Wohnbereiche und wichtige Bedarfslagen auf, die in die Überlegungen für eine geeignete Wohnform einfließen können.