Erwachsen werden

Mit dem 18. Geburtstag endet die elterliche Sorge. Der junge Mensch hat alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen. Dieser Lebensabschnitt ist mit einigen Veränderungen verbunden, auch dann, wenn der junge Erwachsene dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist.

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Andere Unterstuetzung

Mit Erreichen der Volljährigkeit sind junge Menschen für ihr Handeln und ihr Leben selbstveranwortlich. Auch wenn sie mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung leben. Je nachdem wie selbstständig der junge Menschen leben kann, gibt es eine ganze Reihe von Dingen zu regeln. In den folgenden Aritkeln finden Sie Informationen zu den wichtigsten Bereichen. Zum Beispiel können Eltern für ihre Kinder mit Behinderung weiterhin Kindergeld erhalten. Auch können die erwachsenen Kinder unter Umständen weiter familienversichert bleiben. Da alle Veränderungen und rechtlichen Ansprüche sehr vom individuellen Fall abhängig sind, sollte bereits 1,5 bis zwei Jahre vor dem 18. Geburstag eine Beratung wahrgenommen werden. Hier können zum Beispiel die Sozialarbeiter:innen der Sozialpädiatrischen Zentren oder die Berater:innen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) weiterhelfen. Außerdem gibt es eine Broschüre vom Bundesverbandes für köper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm e.V.) "18 werden mit Behinderung - Was ändert sich bei Volljährigkeit?" Sie können die Broschüre kostenslos direkt runterladen oder die Druckversion bestellen.

In der Medizin wird der Wechsel von der Kinder- und Jugendmedizin zur Erwachsenenmedizin als Transition bezeichnet. Mit dem 18. Lebensjahr können keine Kinderärzt:innen mehr in Anspruch genommen werden. Damit die ärztliche Versorgung dann nicht abbricht, sollte bereits einige Jahre vorher der Wechsel zu Ärzt:innen für Erwachsene begonnen werden. Hierbei kann bei Bedarf auch das Berliner Transitionsprogramm unterstützen. Vorangig, wenn es um Jugendliche mit chronischen Ekrankungen geht. Welche absehbar als Erwachsene selbstständig leben werden können.

 

Volljährigkeit und Behinderung

Was gibt es zu beachten, wenn ein junger Mensch mit chronischer Erkrankung oder Behinderung volljährig wird? Abhängig vom Versorgungsbedarf und von der Selbständigkeit des jungen Menschens kann es mitunter viele Dinge zu beachten geben.

Begleitete Elternschaft

Begleitete Elternschaft ist ein Unterstützungsangebot für Eltern mit Lernschwierigkeiten und ihre Kinder. Ziel ist es die Erziehungskompetenzen der Eltern zu stärken und ein gutes Aufwachsen der Kinder zu unterstützen.

Das Berliner Transitionsprogramm

Dieses Programm der integrierten Versorgung unterstützt im Rahmen eines Case Managements den Übergang von chronisch kranken Jugendlichen in die erwachsenenmedizinische Versorgung.

Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung

Kindergeld zahlt Ihnen die Familienkasse ohne Altersgrenze auch für erwachsene Kinder mit Behinderungen, die sich behinderungsbedingt nicht selbst unterhalten können, wenn die Behinderung schon vor dem 25.Geburtstag eingetreten ist. Ansonsten bekommen Sie Kindergeld für Volljährige längstens bis zum 25. Geburtstag, z.B. wenn Ihr erwachsenes Kind zur Schule geht oder eine Ausbildung macht.

Familienversicherung

Über die Familienversicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihr Kind in Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung mitversichern lassen. Für Ihr Kind fallen dann keine Beiträge an, aber es hat Anspruch auf die vollen Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung. Ist Ihr Kind verheiratet, oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kann es auch über den Partner familienversichert werden.

Unterhalt

Wenn Ihr erwachsenes Kind mit Behinderung aus verschiedenen Gründen nicht für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, hat es eventuell Anspruch auf Unterhalt. Informationen zum Thema Unterhalt sind auf dieser Seite zusammengefasst.