Schulkind

Die Einschulung stellt einen wichtigen Schritt für das Kind und seine Familie dar. Auch im weiteren Schulalltag gilt es einiges zu organisieren, wenn ein Kind mit chronischer Erkrankung oder Behinderung in der Schule eine spezielle Unterstützung benötigt. Hier finden Sie Informationen rund um diese Lebensphase.

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Bildung

Mein Kind kommt in die Schule!

Für gewöhnlich werden Kinder mit 6-7 Jahren eingeschult. Diese Zeit ist der Beginn einer wichtigen Entwicklungsphase. Die Kinder lassen die Kleinkindzeit hinter sich und werden selbständiger. Sie nabeln sich ein Stück weit ab und wollen die Welt ein Stück weit allein erkunden. Die allermeisten Kinder freuen sich auf die Schule und auf das Erlernen von neuen Fertigkeiten. Damit der Schulstart gelingt, gibt es für Kinder mit Beeinträchtigungen einiges zu beachten. Zum Beispiel: Entspricht die Entwicklung des Kindes der Gleichaltriger? Braucht es eine spezielle Förderung? Muss es während der Schulzeit Medikamente einnehmen? Braucht es im Alltag Unterstützung? Welche Schulform ist die richtige? Dabei sollte die gesamte Situation der Familie realistisch eingeschätzt werden: Können die Eltern ihr Kind zur Schule bringen und abholen oder braucht es einen Fahrdienst? Wäre es eine Entlastung, wenn Therapien in der Schule stattfinden? Gibt es noch Geschwisterkinder? Neben dem Schulbesuch gewinnen in dieser Lebensphase Freizeitaktivitäten, wie das Pflegen von Freundschaften und Hobbys, zunehmend an Bedeutung und müssen mitbedacht werden. Die Eltern sind in dieser Zeit herausgefordert, den Schulalltag, die Freizeitaktivitäten sowie die notwendigen Arztbesuche und Therapien ihres Kindes mit dem Familienleben und ihrer Berufstätigkeit zu vereinbaren. Den Kindern sowie den Eltern stehen in dieser Phase Unterstützungs-, Beratungs- und Entlastungsangebote zur Verfügung, um sie dabei zu unterstützen.

Schulwahl

Spätestens ab dem letzten Jahr im Kindergarten steht für Sie die Entscheidung im Raum, welche Schule für Ihr Kind die richtige ist. Für Kinder mit Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen müssen dabei viele Aspekte bedacht werden: das pädagogische Konzept der Schule, die Bewältigung des Schulwegs, bestehende Freundschaften, die Möglichkeit einer besonderen Förderung oder der Durchführung von Therapien während der Schulzeit, die Sicherung der pflegerischen oder medizinischen Versorgung bis hin zur eventuell notwendigen Barrierefreiheit. Unsere Empfehlung ist daher: Beschäftigen Sie sich schon frühzeitig mit der Wahl der geeigneten Schule für Ihr Kind.

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Schüler*innen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht ausreichend gefördert werden können, haben Anspruch auf besondere Förderung im Rahmen schulischer Bildung, Erziehung und Betreuung (§ 36 SchulG).

Schulhilfe

Schulhelfer*innen haben die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler mit zusätzlichen Bedarf an ergänzender Pflege und Hilfe im Unterricht zu unterstützen, um die Teilhabe am allgemeinen Schulbesuch zu sichern.

Außerschulische Einzelfallhilfe

Die außerschulische Einzelfallhilfe ist eine Leistung der Eingliederunghilfe für Schüler*innen mit Behinderung oder drohender Behinderung. Pädagogische Fachkräfte unterstützen Ihr Kind nach der Schule. So lassen sich Unterrichtsinhalte individuell vertiefen und besser lebenspraktisch anwenden.

Die Schulhilfe reicht nicht aus?

Reichen die institutionalisierten Unterstützungsmaßnahmen wie schulinterne Schulhelfer*innen, der sog. „I-Status“ oder auch der Fahrdienst nicht aus, damit ein*e Schüler*in gleichberechtigt schulische Bildungsangebote wahrnehmen kann, können Leistungen zur Teilhabe an Bildung im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. §§ 75, 112 SGB IX in Betracht kommen.

Ergänzende Förderung und Betreuung

An allen Berliner Grundschulen und an den Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt können Schülerinnen und Schüler ganztägig beschult und betreut werden.

Gesundheitsamt

In jedem Berliner Bezirk gibt es ein Gesundheitsamt. Dort gibt es Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche: Den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) und den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD). Hier finden nicht nur die Einschulungsuntersuchungen statt. Es werden auch Beratungen zu Fragen der Integration in Kita und Schule sowie fachärztliche, fachpsychologische und sozialpädagogische Diagnostik angeboten.

Schülerbeförderung und Schulwegbegleitung

Schüler*innen, die in Berlin wohnen und behinderungsbedingt den Schulweg nicht bewältigen können, können zur Schule befördert oder dorthin begleitet werden (§§ 36 und 37 Sonderpädagogik-Verordung). In Einzelfällen ist dies auch möglich, wenn eine Schule im Umland besucht wird.