Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die Angebote zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) beraten Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen unentgeltlich zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.

Die Bera­tung

Ziel der Bera­tung ist, die Rat­su­chen­den in ihrer Selbst­be­stim­mung zu stär­ken. Die Bera­tung erfolgt ins­be­son­de­re zu Fra­gen der Zustän­dig­keit der Reha­bi­li­ta­ti­ons­trä­ger, zu Reha­bi­li­ta­ti­ons­leis­tun­gen und zu Fra­gen rund um das The­ma Teilhabe.

Dabei wird das soge­nann­te Peer-Coun­seling-Kon­zept zugrun­de gelegt, also die Bera­tung von Betrof­fe­nen für Betrof­fe­ne. Vie­le der Berater*innen kön­nen dem­nach auf Erfah­run­gen mit einer eige­nen Behin­de­rung oder als Ange­hö­ri­ge zurück­grei­fen. Bei Fra­gen zu bestimm­ten Beein­träch­ti­gun­gen, bei­spiels­wei­se zu beson­de­ren För­der­kon­zep­ten für blin­de Kin­der, kön­nen sich Rat­su­chen­de im Vor­feld erkun­di­gen, bei wel­cher der EUTB-Stel­len ent­spre­chen­de Peer-Erfah­run­gen vor­lie­gen. Die unten auf­ge­führ­ten Ber­li­ner EUTB-Stel­len stüt­zen sich expli­zit auf die Erfah­run­gen von Eltern ver­sor­gungs­in­ten­si­ver Kinder.

Die Grund­la­ge der Ergän­zen­den unab­hän­gi­gen Teil­ha­be­be­ra­tung wur­de mit dem Bun­des­teil­ha­be­ge­setz geschaf­fen (§ 32 SGB IX), die Bera­tungs­stel­len wer­den vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les (BMAS) geför­dert. Rechts­be­ra­tung und Beglei­tung im Wider­spruchs- und Kla­ge­ver­fah­ren wer­den nicht angeboten.

In der Adress­da­ten­bank fin­den Sie die EUTB Bera­tungs­stel­len für chro­nisch kran­ke und pfle­ge­be­dürf­ti­ge Kin­der und Jugend­li­che in Ber­lin. Für spe­zi­fi­sche Ein­schrän­kun­gen und Bedarfs­la­gen gibt es in Ber­lin wei­te­re EUTB Stel­len, die­se fin­den Sie in der Side­bar. Die EUT­Bs haben aber den Grund­satz Eine für Alle“ zu sein, das heißt Rat­su­chen­de dür­fen sich grund­sätz­lich auch ein­fach an die am nächs­ten gele­ge­ne EUTB mit ihrer Fra­ge­stel­lung wenden.

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