Frühe Hilfen

Frühe Hilfen richten sich an alle Familien, die das Gefühl haben, mit ihrer aktuellen Situation überfordert zu sein und sich Unterstützung wünschen. Die Angebote der Frühen Hilfen sind freiwillig und präventiv. Sie können von (werdende) Familien und ihren Kindern ab der Schwangerschaft bis zum 3. Lebensjahr der Kinder in Anspruch genommen werden.

Unter­stüt­zung für Eltern: Ange­bo­te der Frü­hen Hilfen

Das Leben mit einem Kind bringt nicht nur Freu­de, son­dern auch vie­le Ver­än­de­run­gen mit sich. Eltern gera­ten dabei schon ein­mal an ihre Gren­zen. Um sie zu unter­stüt­zen, gibt es Frü­he Hil­fen. Sie umfas­sen prak­ti­sche Hil­fen, Bera­tung, Ver­mitt­lung und Beglei­tung. Frü­he Hil­fen rich­ten sich ins­be­son­de­re an Fami­li­en, die das Gefühl haben, im All­tag mit Kind über­for­dert zu sein, und sich Unter­stüt­zung wünschen.

Soll­ten sich Eltern mit der Ver­sor­gung ihres Kin­des allein gelas­sen füh­len, ihnen gera­de alles zu viel sein, sie unsi­cher im Umgang mit dem Kind sein oder Kon­flik­te in der Part­ner­schaft haben, kön­nen Sie die Ange­bo­te der Frü­hen Hil­fen in Anspruch neh­men. Ziel die­ser Ange­bo­te ist es, gemein­sam mit den Eltern und ande­ren Bezugs­per­so­nen Kin­dern eine gesun­de Ent­wick­lung zu ermöglichen.Frühe Hil­fen rich­ten sich an alle Fami­li­en, die das Gefühl haben, mit ihrer aktu­el­len Situa­ti­on über­for­dert zu sein und sich Unter­stüt­zung wün­schen. Die Ange­bo­te der Frü­hen Hil­fen sind frei­wil­lig und prä­ven­tiv. Sie kön­nen von (wer­den­de) Fami­li­en und ihren Kin­dern ab der Schwan­ger­schaft bis zum 3. Lebens­jahr der Kin­der in Anspruch genom­men werden.

Fami­li­en­heb­am­men

Ein Ange­bot der Frü­hen Hil­fen sind die Fami­li­en­heb­am­men. Dabei han­delt es sich um Heb­am­men mit einer zusätz­li­chen sozi­al­päd­ago­gi­schen Qua­li­fi­ka­ti­on. Sie kön­nen Fami­li­en auch nach der Betreu­ung durch eine Heb­am­me wei­ter beglei­ten. Das ist beson­ders dann erfor­der­lich, wenn sich eine Fami­lie in einer schwie­ri­gen oder über­for­der­ten Lebens­si­tua­ti­on befin­det. Fami­li­en mit (chro­nisch) kran­ken Kin­dern kön­nen durch Fami­li­en-Gesund­heits- und Kin­der­kran­ken­pfle­ge­rin­nen (FGKiKP) beglei­tet werden.

Die Fami­li­en­heb­am­me küm­mert sich um Schwan­ge­re, jun­ge Fami­li­en oder Allein­er­zie­hen­de, die in einer schwie­ri­gen Situa­ti­on sind. Sie kommt zu Ihnen und zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Baby rich­tig ver­sor­gen und wel­che Bedürf­nis­se es hat. Sie sagt Ihnen, an wen Sie sich wen­den kön­nen, wenn Sie Pro­ble­me haben. Fami­li­en­heb­am­men beglei­ten Fami­li­en und Kin­der bis zum ers­ten Geburts­tag des Kin­des, um Ihnen einen rei­bungs­lo­sen Start in Ihr neu­es Leben zu ermöglichen.