Schwangerschaft
Um die Entwicklung des Kindes und die Gesundheit der Mutter zu beobachten, hat jede Frau während der Schwangerschaft einen Anspruch auf eine regelmäßige medizinische Betreuung. Diese freiwilligen Vorsorgeuntersuchungen können durch einen Frauenarzt oder eine Hebamme erbracht werden. Sie bieten die Möglichkeit, rechtzeitig zu handeln, falls sich Probleme abzeichnen sollten. Die meisten Schwangerschaften verlaufen allerdings problemlos und unkompliziert.
Sollten bestimmte Risiken bestehen oder Komplikationen auftreten, können weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Viele Untersuchungen gehören zur normalen Vorsorge auf Basis der Mutterschafts-Richtlinien. Andere sind sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die entweder bei einem besonderen Risiko oder auf Wunsch der Schwangeren durchgeführt werden können. Bei einem begründeten Verdacht auf ein individuelles Risiko werden die Kosten der zusätzlichen Leistungen von der Krankenkasse übernommen. Die Schwangere und auf Wunsch auch ihr Partner haben das Recht über die Untersuchungsergebnisse aufgeklärt und beraten zu werden.
Bei Entscheidungen, Sorgen oder Konflikten rund um die Schwangerschaft kann eine Beratung durch eine außenstehende, fachkundige Person sehr hilfreich sein. Die Beratungsangebote stehen jeder Schwangeren zu und sind kostenlos. Hier finden Sie einen Überblick über die Beratungsangebote in Berlin.
Allgemeine Schwangerenberatung
Beratungsstellen für allgemeine Schwangerenberatung informieren über Mutterschutz und Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld, Leistungen für Alleinerziehende und Arbeitslose sowie Leistungen der Krankenkassen während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Sie bieten in schwierigen Situationen Unterstützung an, z.B. bei psychologischen Problemen, Krisen und Beziehungskonflikten. Sie beraten auch Schwangere und Paare, die unsicher sind, ob sie das Kind behalten wollen.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Schwangerschaftskonfliktberatung steht speziell schwangeren Frauen in Not- oder Konfliksituationen zur Verfügung. Hier erhalten die Frauen Unterstützung, um eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen zu können. Die Beraterinnen informieren über Hilfe- und Unterstützungsangebote, über Möglichkeiten, ein Kind in Pflege oder zur Adoption freizugeben. Sie klären über die Methoden und die Risiken eines Schwangerschaftsabbruches auf. Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist in Deutschland Voraussetzung, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann. Rechtliche Grundlagen der Schwangerenkonfliktberatung sind §219 StGB zur Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage, das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) und das Berliner Schwangerenberatungsstellengesetz (SchwBG). Auf der offiziellen Webseite von Berlin finden Sie weitere Informationen zur Schwangerschaftskonfliktberatung.
Weitere Angebote der Schwangerenberatung
Die Berliner Beratungsstellen geben auch über weitere finanzielle Unterstützungen Auskunft – etwa durch die Bundesstiftung für Mutter und Kind oder die Stiftung Hilfe für die Familie des Landes Berlin – und helfen bei der Antragstellung.