Sozialmedizinische Nachsorge

Brauchen Familien eines schwer chronisch kranken Kindes unmittelbar nach einem Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalt Unterstützung um die häusliche Versorgung des Kindes zu organisieren, kann eine Sozialmedizinische Nachsorge verordnet werden. Ein multiprofessionelles Team aus Medizin, Pflege, Sozialer Arbeit und Psychologie steht bis zu zwölf Wochen zur Verfügung.

Dabei handelt es sich um ein spezialisiertes Case Management für chronisch kranke Kinder nach einem stationären Aufenthalt (§43 Abs. 2 SGB V). Die Koordinierung der verordneten Leistungen für die weitere ambulante Behandlung wird durch ein interdisziplinäres Team begleitet und so der Übergang von der Akutversorgung in die Familie unterstützt. Ziel der Sozialmedizinischen Nachsorge ist die Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten, die Sicherstellung der erzielten Behandlungserfolge und die Integration des Kindes in sein Umfeld. Um die nach dem stationären Aufenthalt anschließenden ambulante Behandlungen und Therapien des chronisch kranken Kindes zu sichern werden im Rahmen der Sozialmedizinischen Nachsorge neben der Familie alle Beteiligten (Ärzte, Therapeuten, Beratungsstellen u.a.) einbezogen, um das weitere Vorgehen abzusprechen und alle Hilfen miteinander zu vernetzen. Dadurch soll vermieden werden, dass die Kinder aufgrund einer nicht-passgenauen ambulanten Versorgung wieder in die Klinik eingewiesen werden müssen (sogenannter "Drehtüreffekt").

Das Team der Sozialmedizinischen Nachsorge setzt sich aus unterschiedlichen Professionen zusammen: Arzt, Kinderkrankenpflege, Sozialpädagogik und Psychologie. So können viele Fragen der Eltern umfassend beantwortet werden. Grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr anspruchsberechtigt, in Ausnahmefällen kann die Leistung aber auch bis zum 18. Lebensjahr verordnet werden. Die ärztliche Verordnung erfolgt entweder direkt in der behandelnden Klinik oder bis spätestens 6 Wochen nach dem Klinikaufenthalt über den behandelnden Kinderarzt. Die Dauer des unterstützenden Angebots beträgt längstens zwölf Wochen.

In Berlin gibt es aktuell drei Anbieter der Sozialmedizinischen Nachsorge: 

  • Björn-Schulz-Stiftung
  • Kindergesundheitshaus e.V.  
  • Traglinge e.V. 

Auf der Seite des Bunten Kreises e.V.  finden Sie viele weiterführende Informationen rund um das Thema Sozialmedizinische Nachsorge. 

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Bundesverband Bunter Kreis e.V.
Der Bundesverband Bunter Kreis e.V. vernetzt deutschlandweit die Sozialmedizinische Nachsorge, stellt Qualitätsstandards zur Verfügung und unterstützt die Qualifizierungen der Case Manager*innen.
Die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V. fordert die sofortige Abberufung von Dr. Klaus Heckemann aus dem Amt als Vorstandsvorsitzendem der KV Sachsen aufgrund unhaltbarer Aussagen in Bezug auf humangenetische Diagnostik.