Kindertagesbetreuung

In Berliner Kindertageseinrichtungen werden Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen gemeinsam betreut. Kinder, die aufgrund einer Entwicklungsverzögerung oder Beeinträchtigung mehr Förderung bedürfen, erhalten auf Antrag beim Jugendamt und einer entsprechenden Prüfung einen Integrationstatus. Damit haben sie einen Anspruch auf die Begleitung durch eine/n Integrationsfacherzieher*in. Neben Kindertageseinrichtungen stehen auch andere Tagesbetreuungsangebote zur Verfügung, wie zum Beispiel die Kindertagespflege (Tagespflegepersonen).

Teil­ha­be und Förderung

Jedes Kind mit einer Beein­träch­ti­gung hat einen Anspruch auf Teil­ha­be. Die Eltern kön­nen sich eine Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung für ihr Kind aus­su­chen. Der inklu­si­ve Ansatz in den Ber­li­ner Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen hat zum Ziel, Bar­rie­ren abzu­bau­en, um allen Kin­dern glei­che Bil­dungs­chan­cen zu eröff­nen. Teil­ha­be bedeu­tet in die­sem Sin­ne gemein­sa­mes Auf­wach­sen, Spie­len und Ler­nen. Die Auf­nah­me in eine Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung darf auf­grund einer Beein­träch­ti­gung oder chro­ni­schen Erkran­kung grund­sätz­lich nicht ver­wehrt wer­den. Um eine pas­sen­de Ein­rich­tung für das eige­ne Kind zu fin­den, emp­fiehlt es sich, sich ver­schie­de­ne Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen anzu­se­hen und mit den Mitarbeiter*innen das Gespräch zu suchen.

Die Betreu­ung kann auch durch Tages­müt­ter oder Tages­vä­ter (soge­nann­te Tages­pfle­ge­stel­len) erfol­gen. Beson­de­re Anfor­de­run­gen an die Ver­sor­gung, die sich aus einer chro­ni­schen Erkran­kung oder einer Beein­träch­ti­gung erge­ben, wer­den in allen Betreu­ungs­an­ge­bo­ten berücksichtigt.

Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen

Kin­der haben von ihrem ers­ten Geburts­tag an einen Rechts­an­spruch auf einen Kita-Platz mit bis zu sie­ben Stun­den För­de­rung täg­lich. Die Kin­der­ta­ges­be­treu­ung ist in Ber­lin kos­ten­frei, ledig­lich für Ver­pfle­gung und zusätz­li­che päd­ago­gi­sche Ange­bo­te kön­nen begrenz­te Kos­ten entstehen.

Für die För­de­rung und Betreu­ung eines Kin­des mit Beein­träch­ti­gun­gen wird abhän­gig vom Bedarf an För­de­rung und Unter­stüt­zung zusätz­li­ches sozi­al­päd­ago­gi­sches Per­so­nal bereit­ge­stellt, eine Integrationfacherzieher*in. Um die­se Unter­stüt­zung zu erhal­ten ist ein Antrag beim Jugend­amt auf einen erhöh­ten (A‑Status) oder wesent­lich erhöh­ten För­der­be­darf (B‑Status) erfor­der­lich (Inte­gra­ti­ons­sta­tus). Je nach dem wie viel Unter­stüt­zung das Kind benötigt.

Auf Wunsch der Eltern kön­nen Kin­der mit schwe­ren Beein­träch­ti­gun­gen auch in Grup­pen mit heil­päd­ago­gi­scher Aus­rich­tung betreut und geför­dert wer­den. Es bie­ten jedoch nur eini­ge Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen in Ber­lin sol­che Grup­pen an (sie­he unten).

Infor­ma­tio­nen zur Medi­ka­men­ten­ga­be in Kin­der­ta­ges­stät­ten fin­den Sie hier.

Tages­pfle­ge­stel­len

Tages­müt­ter und ‑väter beauf­sich­ti­gen meist in ihren pri­va­ten Haus­hal­ten oder in ange­mie­te­ten Räu­men bis zu fünf Kin­der. Die Grup­pen sind über­schau­bar, fami­li­en­ähn­lich und die Tages­müt­ter oder ‑väter ver­fü­gen über eine ent­spre­chen­de Qua­li­fi­ka­ti­on. Kin­der­ta­ges­pfle­ge kann aber auch ergän­zend zu einem Kita­platz bean­tragt wer­den, wenn bei­spiels­wei­se durch län­ge­re Arbeits­zei­ten zusätz­li­che Betreu­ung für das Kind benö­tigt wird.

Der ers­te Schritt zur Auf­nah­me in einer Kin­der­ta­ges­pfle­ge erfolgt wie bei den Kitas über den Antrag auf einen Kita-Gut­schein beim zustän­di­gen Jugend­amt. Er gilt für die Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len und Kitas glei­cher­ma­ßen. Auch Ihre Betei­li­gung an den Kos­ten, ob für einen Platz in einer Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­le oder einer Kita, ist gleich. Bei der Suche nach der pas­sen­den Tages­pfle­ge­stel­le unter­stützt Sie der Fach­dienst Kin­der­ta­ges­pfle­ge in Ihrem Jugend­amt. Dort wird auch der Betreu­ungs­ver­trag geschlos­sen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie unter: www​.kin​der​ta​ges​pfle​ge​-ber​lin​.de.

Mobi­ler Kinderbetreuungsservice

Ber­lin bie­tet einen zusätz­li­chen Ver­mitt­lungs­ser­vice für Betreu­ungs­an­ge­bo­te, den Mobi­len Kin­der­be­treu­ungs­ser­vice (MoKis). Die­ser Dienst kann dann in Anspruch genom­men wer­den, wenn die Eltern auf­grund beson­de­rer Arbeits- oder Aus­bil­dungs­zei­ten auf eine Betreu­ung ihrer Kin­der jen­seits der regu­lä­ren Öff­nungs­zei­ten von Kita oder Kin­der­ta­ges­pfle­ge ange­wie­sen sind, z.B. in den frü­hen Mor­gen- oder spä­ten Abend­stun­den oder an Sonn- und Fei­er­ta­gen. Der Mobi­le Kin­der­be­treu­ungs­ser­vice berät zu Fra­gen rund um die zusätz­li­che Betreu­ung des Kin­des und sucht mit den Fami­li­en eine geeig­ne­te Betreuungsform.Ein Antrag auf ergän­zen­de Kin­der­ta­ges­pfle­ge kann beim zustän­di­gen Jugend­amt bean­tragt werden.

Heil­päd­ago­gi­sche Gruppen

Für vier Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen in frei­er Trä­ger­schaft gilt die Kita-Rah­men­ver­ein­ba­rung — beson­de­re Grup­pen“, die zwi­schen dem Deut­schen Pari­tä­ti­schen Wohl­fahrts­ver­band, Lan­des­ver­band Ber­lin e.V. und dem Land Ber­lin geschlos­sen wur­de. Die­se Ver­ein­ba­rung gilt für Kin­der mit Behin­de­run­gen in beson­de­ren Grup­pen mit spe­zi­fi­scher Prä­gung“ und betrifft aus­schließ­lich fol­gen­de Einrichtungen:

Die Heil­päd­ago­gi­schen Grup­pen arbei­ten nach einem je eige­nen För­der­kon­zept um Kin­der mit spe­zi­fi­schen Krank­heits­bil­dern oder Beein­träch­ti­gun­gen (Früh­kind­li­cher Autis­mus, Cere­bral­pa­re­se u.a.) gezielt zu fördern. 

Ber­li­ner Modell­ki­tas zur Inte­gra­ti­on und Inklu­si­on von Kin­dern aus Fami­li­en mit Fluchterfahrung

http://​www​.inte​gra​ti​on​-kitas​.de

Kon­sul­ta­ti­ons­ki­tas des Lan­des Berlin

Unter dem Mot­to: Ber­li­ner Bil­dungs­pro­gramm live – Päd­ago­gi­sche Qua­li­tät pra­xis­nah erle­ben!“ bie­ten die betei­lig­ten Kitas Besu­che­rin­nen und Besu­chern die Mög­lich­keit eines fach­ori­en­tier­ten Erfah­rungs­aus­tauschs zu ver­schie­de­nen Schwer­punk­ten in ihrer Arbeit mit dem Ber­li­ner Bil­dungs­pro­gramm an.

https://​kon​sul​ta​ti​ons​ki​tas​.de