Kindertagesbetreuung

In Berliner Kindertageseinrichtungen werden Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen gemeinsam betreut. Kinder, die aufgrund einer Entwicklungsverzögerung oder Beeinträchtigung mehr Förderung bedürfen, erhalten auf Antrag beim Jugendamt und einer entsprechenden Prüfung einen Integrationstatus. Damit haben sie einen Anspruch auf die Begleitung durch eine/n Integrationsfacherzieher*in. Neben Kindertageseinrichtungen stehen auch andere Tagesbetreuungsangebote zur Verfügung, wie zum Beispiel die Kindertagespflege (Tagespflegepersonen).

Jedes Kind mit einer Beeinträchtigung hat einen Anspruch auf Teilhabe. Die Eltern können sich eine Kindertageseinrichtung für ihr Kind aussuchen. Der inklusive Ansatz in den Berliner Kindertageseinrichtungen hat zum Ziel, Barrieren abzubauen, um allen Kindern gleiche Bildungschancen zu eröffnen. Teilhabe bedeutet in diesem Sinne gemeinsames Aufwachsen, Spielen und Lernen. Die Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung darf aufgrund einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung grundsätzlich nicht verwehrt werden. Um eine passende Einrichtung für das eigene Kind zu finden, empfiehlt es sich, sich verschiedene Kindertageseinrichtungen anzusehen und mit den Mitarbeiter*innen das Gespräch zu suchen.

Die Betreuung kann auch durch Tagesmütter oder Tagesväter (sogenannte Tagespflegestellen) erfolgen. Besondere Anforderungen an die Versorgung, die sich aus einer chronischen Erkrankung oder einer Beeinträchtigung ergeben, werden in allen Betreuungsangeboten berücksichtigt.

Kindertageseinrichtungen

Kinder haben von ihrem ersten Geburtstag an einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz mit bis zu sieben Stunden Förderung täglich. Die Kindertagesbetreuung ist in Berlin kostenfrei, lediglich für Verpflegung und zusätzliche pädagogische Angebote können begrenzte Kosten entstehen.

Für die Förderung und Betreuung eines Kindes mit Beeinträchtigungen wird abhängig vom Bedarf an Förderung und Unterstützung zusätzliches sozialpädagogisches Personal bereitgestellt, eine Integrationfacherzieher*in. Um diese Unterstützung zu erhalten ist ein Antrag beim Jugendamt auf einen erhöhten (A-Status) oder wesentlich erhöhten Förderbedarf (B-Status) erforderlich (Integrationsstatus). Je nach dem wie viel Unterstützung das Kind benötigt.

Auf Wunsch der Eltern können Kinder mit schweren Beeinträchtigungen auch in Gruppen mit heilpädagogischer Ausrichtung betreut und gefördert werden. Es bieten jedoch nur einige Kindertageseinrichtungen in Berlin solche Gruppen an (siehe unten).

Informationen zur Medikamentengabe in Kindertagesstätten finden Sie hier.

Tagespflegestellen

Tagesmütter und -väter beaufsichtigen meist in ihren privaten Haushalten oder in angemieteten Räumen bis zu fünf Kinder. Die Gruppen sind überschaubar, familienähnlich und die Tagesmütter oder -väter verfügen über eine entsprechende Qualifikation. Kindertagespflege kann aber auch ergänzend zu einem Kitaplatz beantragt werden, wenn beispielsweise durch längere Arbeitszeiten zusätzliche Betreuung für das Kind benötigt wird.

Der erste Schritt zur Aufnahme in einer Kindertagespflege erfolgt wie bei den Kitas über den Antrag auf einen Kita-Gutschein beim zuständigen Jugendamt. Er gilt für die Kindertagespflegestellen und Kitas gleichermaßen. Auch Ihre Beteiligung an den Kosten, ob für einen Platz in einer Kindertagespflegestelle oder einer Kita, ist gleich. Bei der Suche nach der passenden Tagespflegestelle unterstützt Sie der Fachdienst Kindertagespflege in Ihrem Jugendamt. Dort wird auch der Betreuungsvertrag geschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.kindertagespflege-berlin.de.

Mobiler Kinderbetreuungsservice

Berlin bietet ein zusätzliches Betreuungsangebot, den Mobilen Kinderbetreuungsservice (MoKis). Dieser Dienst kann dann in Anspruch genommen werden, wenn die Eltern aufgrund besonderer Arbeits- oder Ausbildungszeiten auf eine Betreuung ihrer Kinder jenseits der regulären Öffnungszeiten von Kita oder Kindertagespflege angewiesen sind, z.B. in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden oder an Sonn- und Feiertagen. Ein Antrag auf ergänzende Kindertagespflege kann beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. 

Heilpädagogische Gruppen

Für vier Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft gilt die "Kita-Rahmenvereinbarung - besondere Gruppen", die zwischen dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V. und dem Land Berlin geschlossen wurde. Diese Vereinbarung gilt für Kinder mit Behinderungen in "besonderen Gruppen mit spezifischer Prägung" und betrifft ausschließlich folgende Einrichtungen:

Die Heilpädagogischen Gruppen arbeiten nach einem je eigenen Förderkonzept um Kinder mit spezifischen Krankheitsbildern oder Beeinträchtigungen (Frühkindlicher Autismus, Cerebralparese u.a.) gezielt zu fördern.  

Berliner Modellkitas zur Integration und Inklusion von Kindern aus Familien mit Fluchterfahrung

http://www.integration-kitas.de/

Konsultationskitas des Landes Berlin

Unter dem Motto: „Berliner Bildungsprogramm live – Pädagogische Qualität praxisnah erleben!“ bieten die beteiligten Kitas Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit eines fachorientierten Erfahrungsaustauschs zu verschiedenen Schwerpunkten in ihrer Arbeit mit dem Berliner Bildungsprogramm an.

https://konsultationskitas.de/

Kindertagesbetreuung
Wichtige Informationen zur Kindertagesbetreuung finden Sie auf den Seiten der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:
DaKS – Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden e. V.
Im DaKS sind Kinder- und Schülerläden, Kitas, Horte und freie Schulen organisiert. Hier werden auch Kinderladen- und Kitaplätze vermittelt.
Kindertagesförderungsverordung
Die Gefühleguides erleichtern das Wahrnehmen von Angst, Wut, Traurigkeit, Freude und vor allem den entwicklungsförderlichen Umgang mit diesen Gefühlen.