Pflegemaßnahmen in Bildungseinrichtungen

Im Tagesverlauf von Kindern mit Unterstützungsbedarf fallen häufig auch pflegerische Tätigkeiten an, ohne die der Alltag nicht zu bewältigen ist. Diese sind daher auch im Schulalltag und Kita-Alltag umzusetzen. Aber welche Tätigkeiten dürfen durch pädagogischen Betreuungspersonal übernommen werden, und welche sind Pflegefachkräften vorbehalten?

Pfle­ge­ri­sche Tätig­kei­ten wer­den recht­lich in Grund­pfle­ge und Behand­lungs­pfle­ge auf­ge­teilt. Bezüg­lich der Behand­lungs­pfle­ge erfolgt eine wei­te­re Unter­tei­lung in medi­zi­nisch-pfle­ge­ri­sche Hilfs­maß­nah­men und medi­zi­ni­sche Maß­nah­men, die vom Arzt nur an exami­nier­te Pfle­ge­fach­kräf­te über­tra­gen wer­den dür­fen. Es ist daher nicht ganz ein­fach zu unter­schie­den, wel­che Unter­stüt­zung von päd­ago­gi­schen Mit­ar­bei­tern über­nom­men wer­den dür­fen, und wel­che nicht.

Fol­gen­de Bei­spie­le ermög­li­chen einen gro­ben Überblick.

Pfle­ge­maß­nah­men der Grund­pfle­ge, die durch päd­ago­gi­sches Per­so­nal über­nom­men wer­den können:

  • Unter­stüt­zung bei der Körperpflege
  • Unter­stüt­zung bei der Nahrungsaufnahme
  • An- und Ausziehen
  • Raum­wech­sel und Mobilität
  • Set­zen und Aufstehen 
  • Din­ge­g­rei­fen
  • Hil­fe beim Toi­let­ten­gang etc.

Was braucht es für die Umset­zung im Kita und Schul­all­tag? 
Meist nur zusätz­li­che zeit­li­che Res­sour­cen des Betreu­ungs­per­so­nals und eine Ein­wei­sung durch die Eltern, ggf. wer­den spe­zi­el­le Räum­lich­kei­ten für die Pfle­ge notwendig.

Pfle­ge­ri­sche Tätig­kei­ten, die auf frei­wil­li­ger Basis durch päd­ago­gi­sches Fach­per­so­nal über­nom­men wer­den können:

  • Medi­ka­men­ten­ga­be 
  • sub­ku­ta­ne Sprit­zen wie z.B. Insulingabe 
  • Ver­ab­rei­chen von Son­den­kost etc.

Was braucht es für die Umset­zung im Kita und Schul­all­tag? 
Bereit­schaft des päd­ago­gi­schen Per­so­nals zur frei­wil­li­gen Über­nah­me, schrift­li­che Ver­ein­ba­rung mit Eltern, ggf. Schu­lung durch den behan­deln­den Arzt und Unter­wei­sung im Hin­blick auf das Ver­hal­ten in nicht all­täg­li­chen Situa­tio­nen (z.B. all­er­gi­scher Schock). Auch hier müs­sen ggf. zusätz­li­che zeit­li­che Res­sour­cen und spe­zi­el­le Räum­lich­kei­ten ein­ge­plant werden.

Pfle­ge­ri­sche Tätig­kei­ten, die nur durch Pfle­ge­fach­per­so­nal über­nom­men wer­den dürfen:

  • Kathe­te­ri­sie­ren
  • Wund­ver­sor­gung 
  • Set­zen von Spritzen 
  • und wei­ter­ge­hen­de Maß­nah­men der Behandlungspflege

Was braucht es für die Umset­zung im Kita und Schul­all­tag?
 Hier muss eine Pfle­ge­fach­kraft für die ein­zel­nen medi­zi­ni­schen Maß­nah­men orga­ni­siert wer­den. Die Ver­ord­nung erfolgt über den behan­deln­den Arzt, in der Regel über­nimmt dann ein Pfle­ge­dienst die Ver­sor­gung. Ggf. müs­sen zusätz­li­che zeit­li­che Res­sour­cen und spe­zi­el­le Räum­lich­kei­ten ein­ge­plant werden.

Pfle­ge­ri­sche Tätig­kei­ten, die nur durch Pfle­ge­fach­per­so­nal mit beson­de­rer Zusatz­qua­li­fi­ka­ti­on über­nom­men wer­den dürfen:

  • Inten­siv­pfle­ge­ri­scher Inter­ven­ti­ons­be­darf, z.B. Beatmungspflege

Was braucht es für die Umset­zung im Kita und Schul­all­tag?
 Inten­siv­pfle­ge­be­dürf­ti­ge Kin­der sind rund um die Uhr auf die Beglei­tung einer exami­nier­ten Pfle­ge­fach­kraft ange­wie­sen, die in unvor­her­seh­ba­ren gesund­heit­li­chen Not­fäl­len ent­spre­chend ein­grei­fen kann. Für die Bil­dungs­ein­rich­tun­gen bedeu­tet dies, dass enge Abspra­chen mit Eltern und Pfle­ge­dienst getrof­fen wer­den müs­sen, und dass Platz für die beglei­ten­de Pfle­ge­fach­kraft ein­zu­pla­nen ist.