Rechtsansprüche

Die Rechte von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen sind vielfältig und über das gesamte deutsche Sozialrecht verstreut. Zusätzlich verändern sich die Rechtsansprüche mit dem Eintritt in neue Lebensphasen oder Altersstufen, wie z.B. die Einschulung oder die Volljährigkeit. 

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Ihre Rechte im Überblick

Hier fin­den Sie eine Über­sicht über die rele­van­ten Sozi­al­ge­set­ze für Kin­der und Jugend­li­che mit chro­ni­schen Erkran­kun­gen und Behin­de­run­gen.
Die­se bie­tet Ihnen eine Ori­en­tie­rung, mög­li­che Rechts­an­sprü­che für Ihr Kind zu finden.

Leistungen der Eingliederungshilfe

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können (§ 90 SGB IX).

Leistungen der Eingliederungshilfe

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können (§ 90 SGB IX).

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Leistungen der Eingliederungshilfe