Schwangerschaft

Die Schwangerschaft ist eine ganz besondere Zeit. Für viele Eltern steht in dieser Zeit der Wunsch im Mittelpunkt, dass ihr Kind gesund zur Welt kommt. Einige Eltern hätten gerne Gewissheit. Andere lassen es lieber auf sich zukommen. Allen Schwangeren und auf Wunsch auch ihren Partner*innen stehen in Berlin unterschiedliche Beratungsangebote zur Verfügung.

Betreu­ung in der Schwangerschaft

Um die Ent­wick­lung des Kin­des und die Gesund­heit der Mut­ter zu beob­ach­ten, hat jede Frau wäh­rend der Schwan­ger­schaft einen Anspruch auf eine regel­mä­ßi­ge medi­zi­ni­sche Betreu­ung. Die­se frei­wil­li­gen Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen kön­nen durch einen Frau­en­arzt oder eine Heb­am­me erbracht wer­den. Sie bie­ten die Mög­lich­keit, recht­zei­tig zu han­deln, falls sich Pro­ble­me abzeich­nen soll­ten. Die meis­ten Schwan­ger­schaf­ten ver­lau­fen aller­dings pro­blem­los und unkompliziert.

Soll­ten bestimm­te Risi­ken bestehen oder Kom­pli­ka­tio­nen auf­tre­ten, kön­nen wei­te­re Unter­su­chun­gen durch­ge­führt wer­den. Vie­le Unter­su­chun­gen gehö­ren zur nor­ma­len Vor­sor­ge auf Basis der Mut­ter­schafts-Richt­li­ni­en. Ande­re sind soge­nann­te Indi­vi­du­el­le Gesund­heits­leis­tun­gen (IGeL), die ent­we­der bei einem beson­de­ren Risi­ko oder auf Wunsch der Schwan­ge­ren durch­ge­führt wer­den kön­nen. Bei einem begrün­de­ten Ver­dacht auf ein indi­vi­du­el­les Risi­ko wer­den die Kos­ten der zusätz­li­chen Leis­tun­gen von der Kran­ken­kas­se über­nom­men. Die Schwan­ge­re und auf Wunsch auch ihr Part­ner haben das Recht über die Unter­su­chungs­er­geb­nis­se auf­ge­klärt und bera­ten zu werden.

Bei Ent­schei­dun­gen, Sor­gen oder Kon­flik­ten rund um die Schwan­ger­schaft kann eine Bera­tung durch eine außen­ste­hen­de, fach­kun­di­ge Per­son sehr hilf­reich sein. Die Bera­tungs­an­ge­bo­te ste­hen jeder Schwan­ge­ren zu und sind kos­ten­los. Hier fin­den Sie einen Über­blick über die Bera­tungs­an­ge­bo­te in Berlin.

All­ge­mei­ne Schwangerenberatung

Bera­tungs­stel­len für all­ge­mei­ne Schwan­ge­ren­be­ra­tung infor­mie­ren über Mut­ter­schutz und Mut­ter­schafts­geld, Eltern­geld und Kin­der­geld, Leis­tun­gen für Allein­er­zie­hen­de und Arbeits­lo­se sowie Leis­tun­gen der Kran­ken­kas­sen wäh­rend der Schwan­ger­schaft und nach der Geburt. Sie bie­ten in schwie­ri­gen Situa­tio­nen Unter­stüt­zung an, z.B. bei psy­cho­lo­gi­schen Pro­ble­men, Kri­sen und Bezie­hungs­kon­flik­ten. Sie bera­ten auch Schwan­ge­re und Paa­re, die unsi­cher sind, ob sie das Kind behal­ten wollen.

Schwan­ger­schafts­kon­flikt­be­ra­tung

Die Schwan­ger­schafts­kon­flikt­be­ra­tung steht spe­zi­ell schwan­ge­ren Frau­en in Not- oder Kon­flik­si­tua­tio­nen zur Ver­fü­gung. Hier erhal­ten die Frau­en Unter­stüt­zung, um eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Ent­schei­dung tref­fen zu kön­nen. Die Bera­te­rin­nen infor­mie­ren über Hil­fe- und Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te, über Mög­lich­kei­ten, ein Kind in Pfle­ge oder zur Adop­ti­on frei­zu­ge­ben. Sie klä­ren über die Metho­den und die Risi­ken eines Schwan­ger­schafts­ab­bru­ches auf. Eine Schwan­ger­schafts­kon­flikt­be­ra­tung ist in Deutsch­land Vor­aus­set­zung, damit ein Schwan­ger­schafts­ab­bruch straf­frei durch­ge­führt wer­den kann. Recht­li­che Grund­la­gen der Schwan­ge­ren­kon­flikt­be­ra­tung sind §219 StGB zur Bera­tung der Schwan­ge­ren in einer Not- und Kon­flikt­la­ge, das Schwan­ger­schafts­kon­flikt­ge­setz (SchKG) und das Ber­li­ner Schwan­ge­ren­be­ra­tungs­stel­len­ge­setz (SchwBG). Auf der offi­zi­el­len Web­sei­te von Ber­lin fin­den Sie wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Schwangerschaftskonfliktberatung.

Wei­te­re Ange­bo­te der Schwangerenberatung

Die Ber­li­ner Bera­tungs­stel­len geben auch über wei­te­re finan­zi­el­le Unter­stüt­zun­gen Aus­kunft – etwa durch die Bun­des­stif­tung für Mut­ter und Kind oder die Stif­tung Hil­fe für die Fami­lie des Lan­des Ber­lin – und hel­fen bei der Antragstellung.