Sozialmedizinische Nachsorge

Brauchen Familien eines schwer chronisch kranken Kindes unmittelbar nach einem Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalt Unterstützung um die häusliche Versorgung des Kindes zu organisieren, kann eine Sozialmedizinische Nachsorge verordnet werden. Ein multiprofessionelles Team aus Medizin, Pflege, Sozialer Arbeit und Psychologie steht bis zu zwölf Wochen zur Verfügung.

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Versorgungskoordination

Was ist Sozi­al­me­di­zi­ni­sche Nachsorge“?

Dabei han­delt es sich um ein spe­zia­li­sier­tes Case Manage­ment für chro­nisch kran­ke Kin­der nach einem sta­tio­nä­ren Auf­ent­halt (§43 Abs. 2 SGB V). Die Koor­di­nie­rung der ver­ord­ne­ten Leis­tun­gen für die wei­te­re ambu­lan­te Behand­lung wird durch ein inter­dis­zi­pli­nä­res Team beglei­tet und so der Über­gang von der Akut­ver­sor­gung in die Fami­lie unter­stützt. Ziel der Sozi­al­me­di­zi­ni­schen Nach­sor­ge ist die Ver­mei­dung oder Ver­kür­zung von Kran­ken­haus­auf­ent­hal­ten, die Sicher­stel­lung der erziel­ten Behand­lungs­er­fol­ge und die Inte­gra­ti­on des Kin­des in sein Umfeld. Um die nach dem sta­tio­nä­ren Auf­ent­halt anschlie­ßen­den ambu­lan­te Behand­lun­gen und The­ra­pien des chro­nisch kran­ken Kin­des zu sichern wer­den im Rah­men der Sozi­al­me­di­zi­ni­schen Nach­sor­ge neben der Fami­lie alle Betei­lig­ten (Ärz­te, The­ra­peu­ten, Bera­tungs­stel­len u.a.) ein­be­zo­gen, um das wei­te­re Vor­ge­hen abzu­spre­chen und alle Hil­fen mit­ein­an­der zu ver­net­zen. Dadurch soll ver­mie­den wer­den, dass die Kin­der auf­grund einer nicht-pass­ge­nau­en ambu­lan­ten Ver­sor­gung wie­der in die Kli­nik ein­ge­wie­sen wer­den müs­sen (soge­nann­ter Dreh­tür­ef­fekt“).

Das Team der Sozi­al­me­di­zi­ni­schen Nach­sor­ge setzt sich aus unter­schied­li­chen Pro­fes­sio­nen zusam­men: Arzt, Kin­der­kran­ken­pfle­ge, Sozi­al­päd­ago­gik und Psy­cho­lo­gie. So kön­nen vie­le Fra­gen der Eltern umfas­send beant­wor­tet wer­den. Grund­sätz­lich sind Kin­der und Jugend­li­che bis zum 14. Lebens­jahr anspruchs­be­rech­tigt, in Aus­nah­me­fäl­len kann die Leis­tung aber auch bis zum 18. Lebens­jahr ver­ord­net wer­den. Die ärzt­li­che Ver­ord­nung erfolgt ent­we­der direkt in der behan­deln­den Kli­nik oder bis spä­tes­tens 6 Wochen nach dem Kli­nik­auf­ent­halt über den behan­deln­den Kin­der­arzt. Die Dau­er des unter­stüt­zen­den Ange­bots beträgt längs­tens zwölf Wochen.

In Ber­lin gibt es aktu­ell drei Anbie­ter der Sozi­al­me­di­zi­ni­schen Nachsorge:

  • Björn-Schulz-Stif­tung
  • Kin­der­ge­sund­heits­haus e.V. 
  • Trag­lin­ge e.V. 

Auf der Sei­te des Bun­ten Krei­ses e.V. fin­den Sie vie­le wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen rund um das The­ma Sozi­al­me­di­zi­ni­sche Nach­sor­ge. 
 

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