Stiftungen

95 Prozent der Stiftungen in Deutschland verfolgen gemeinnützige Zwecke und fördern zum Beispiel Bildungsangebote oder setzen sich für die Erforschung seltener Krankheiten ein. Manche unterstützen auch ganz gezielt Menschen, die sich in Notlagen befinden.

Daten­bank der Stiftungen

Die in der Adress­da­ten­bank auf­ge­führ­ten Stif­tun­gen, vor­wie­gend in Ber­lin ansäs­sig, z.T. aber auch bun­des­weit bekann­te und täti­ge, sind soge­nann­te Mild­tä­ti­ge Stif­tun­gen. Sie unter­stüt­zen in der Regel, vor­ran­gig bis aus­schließ­lich bedürf­ti­ge Ein­zel­per­so­nen in beson­de­ren Not­la­gen. Der mild­tä­ti­ge Zweck ergibt sich dar­aus, dass die Tätig­keit der Stif­tung dar­auf gerich­tet ist, Per­so­nen selbst­los zu unterstützen, 

  1. die infol­ge ihres kör­per­li­chen, geis­ti­gen oder see­li­schen Zustands auf die Hil­fe ande­rer ange­wie­sen sind oder
  2. die ein gerin­ges Ein­kom­men haben und sich in einer beson­de­ren wirt­schaft­li­chen Not­la­ge befinden. 

Dies gilt nicht für Per­so­nen, deren Ver­mö­gen zur nach­hal­ti­gen Ver­bes­se­rung ihres Unter­halts aus­reicht und denen zuge­mu­tet wer­den kann, es dafür zu verwenden.

In aller Regel soll­te vor­ab mit der Stif­tung tele­fo­nisch oder ander­wei­tig Kon­takt auf­ge­nom­men wer­den, ob der vor­lie­gen­de Not­fall dort zu einer finan­zi­el­len Unter­stüt­zung füh­ren könn­te. Die meis­ten Stif­tun­gen wol­len einen form­lo­sen schrift­li­chen Antrag, bei ande­ren kann man sich Antrags­for­mu­la­re über deren Home­page her­un­ter­la­den oder zuschi­cken las­sen. Sofern bei den ein­zel­nen hier auf­ge­führ­ten Stif­tun­gen eine Beson­der­heit gege­ben ist, wird die­se bei der Dar­stel­lung erwähnt. Bei Stif­tun­gen, die nicht in Ber­lin ansäs­sig sind, soll­te in Erfah­rung gebracht wer­den, ob sie der­zeit bun­des­weit tätig sind.

Bei­spie­le für Hil­fen, die in die­sem Rah­men gewährt wor­den sind, sind z.B. eine The­ra­pie für ein kran­kes Kind, die von der Kran­ken­kas­se nicht über­nom­men wor­den ist, Betreu­ungs­kos­ten für ein behin­der­tes Kind, damit es wei­ter­hin sei­ne Schu­le besu­chen kann.