Teilhabefachdienst Jugend

Erste Anlaufstelle für die Beantragung rund um Leistungen für Menschen mit Behinderungen sind in Berlin die Teilhabefachdienste. Der Teilhabefachdienst Jugend ist zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit. Der Dienst befindet sich im Jugendamt.

Der Teil­ha­be­fach­dienst Jugend berät Fami­li­en mit Kin­dern, die eine Behin­de­rung haben zu För­der­mög­lich­kei­ten und zu ihrem jewei­li­gen Anspruch auf Leis­tun­gen der Ein­glie­de­rungs­hil­fe. Auf­ga­be der Ein­glie­de­rungs­hil­fe ist es, eine dro­hen­de Behin­de­rung abzu­wen­den, eine vor­han­de­ne Behin­de­rung oder deren Fol­gen zu mil­dern und den Kin­dern eine bes­se­re Teil­ha­be am Leben der Gemein­schaft zu ermög­li­chen. Vor­aus­set­zung ist die Zuge­hö­rig­keit zum Per­so­nen­kreis nach § 99 SGB IX (i.V.m. § 53Abs. 1 S. 1 SGB XII in der am 31.12.2019 gel­ten­den Fas­sung), also Kin­der und Jugend­li­che mit einer kör­per­li­chen, geis­ti­gen oder mehr­fa­chen Behin­de­rung, die in ihrer Teil­ha­be am Leben in der Gemein­schaft wesent­lich beein­träch­tigt sind. Kin­der und Jugend­li­che mit einer see­li­schen Behin­de­rung sind nach § 35a SGB VIII anspruchsberechtigt.

Fol­gen­de Leis­tun­gen kön­nen bei­spiels­wei­se bean­tragt werden:

Leis­tun­gen zur Sozia­len Teilhabe

  • Heil­päd­ago­gi­sche Leis­tun­gen und Leis­tun­gen zur Früh­erken­nung und Früh­för­de­rung für Kin­der mit Behinderung
  • Leis­tun­gen zum Erwerb und Erhalt prak­ti­scher Kennt­nis­se und Fähigkeiten
  • Leis­tun­gen zur För­de­rung der Ver­stän­di­gung (z.B. bei wesent­li­chen Hör- oder Seh­be­hin­de­rung oder wegen Taub- bzw. Blindheit)
  • Leis­tun­gen zur Unter­stüt­zung der Mobilität
  • Hilfs­mit­tel
  • Assis­tenz­leis­tun­gen
  • Ein­zel­fall­hil­fe
  • Leis­tun­gen zur Betreu­ung in einer Pflegefamilie
  • Leis­tun­gen zum Selb­stän­di­gen Wohnen

Leis­tun­gen zur Teil­ha­be an Bil­dung, z.B. schul­un­ter­stüt­zen­de Ein­ze­fall­hil­fe, Hilfs­mit­tel oder (Gebär­den-) Sprachdolmetscher

Leis­tun­gen zur Teil­ha­be am Arbeitsleben

In einem Gesamt­plan­ver­fah­ren wird gemein­sam mit dem Kind und sei­ner Fami­lie der indi­vi­du­el­le Bedarf ermit­telt und über­legt, wel­che Leis­tun­gen hilf­reich wären. Die Ergeb­nis­se wer­den in einem Gesamt­plan ver­schrift­lich und spä­tes­tens alle zwei Jah­re geprüft.

Zeigt sich hier­bei, dass ein Kind Hil­fen von ande­ren Reha­bi­li­ta­ti­ons­trä­gern (z.B. der Kran­ken­kas­se, der Unfall­ver­si­che­rung oder der Bun­des­agen­tur für Arbeit) erhal­ten kann, muss der Teil­ha­be­fach­dienst dar­auf hin­wei­sen und soll die­se Stel­len mit ein­be­zie­hen wer­den die­se mit ein­be­zo­gen. Zudem kön­nen beim Teil­ha­be­fach­dienst auch ande­re staat­li­che Hil­fen bean­tragt wer­den, z.B.

  • Hil­fe zur Pfle­ge nach SGB XII
  • Leis­tun­gen nach dem Lan­des­pfle­ge­geld­ge­setz für Kin­der und Jugend­li­che mit einer wesent­li­chen Hör- oder Seh­be­hin­de­rung oder wegen Taub- bzw. Blindheit

Die Leis­tun­gen wer­den teils unab­hän­gig und teils abhän­gig vom eige­nen Ein­kom­men und Ver­mö­gen erbracht. Eltern voll­jäh­ri­ger Men­schen mit Behin­de­rung müs­sen sich jedoch seit 1. Janu­ar 2020 nicht mehr an den Kos­ten der Ein­glie­de­rungs­hil­fe beteiligen.

Die Zustän­dig­keit liegt in Ber­lin beim Jugend­amt des eige­nen Bezirkes.

Rechts fin­den Sie unter Doku­men­te“ das Rund­schrei­ben Nr. 1 / 2020 der Senats­ver­wal­tung Bil­dung, Jugend und Fami­lie zur Umset­zung des Bun­des­teil­ha­be­ge­set­zes im Bereich Jugend in Ber­lin. Hier fin­den sich vie­le wert­vol­le Hin­wei­se, die auch für Eltern und Fach­kräf­te von wesent­li­cher Bedeu­tung sind.

Seit dem 1.1.2020 haben Men­schen mit Behin­de­run­gen nach dem SGB IX (Bun­des­teil­ha­be­ge­setz) einen Rechts­an­spruch auf eine indi­vi­du­el­le Bedarfs­er­he­bung. Was die Kin­der und Jugend­li­chen benö­ti­gen, um wie alle Ande­ren teil­ha­ben zu kön­nen, wird in einem gemein­sa­men Gespräch mit Hil­fe des Teil­hab­einstru­men­tes Ber­lin (TIB) ermit­telt. Die Ein­füh­rung und Umset­zung des TIB ist jedoch noch ver­zö­gert. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Teil­hab­einstru­ment Ber­lin fin­den sie in der Sidebar.

Die Teil­ha­be­fach­diens­te wer­den noch oder sind bereits umstruk­tu­riert und sind in Zukunft in die Berei­che Ein­gangs­ma­nage­ment, Teil­ha­be­pla­nung und Leis­tungs­ko­or­di­na­ti­on aufgeteilt.

Teilhabefachdienst Jugend
Rundschreiben Nr. 1 / 2020