Die angebotene Leistung richtet sich an seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35a SGB VIII sowie an körperlich, sinnes- und geistig behinderte Kinder und Jugendliche nach § 99 SGB IX. Ziel ist es, beide Gesetzesgrundlagen zu einer inklusiven Lösung zu vereinen. Diese Initiative wurde im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetzes (KJSG) im Sozialgesetzbuch VIII verankert.
Das Ziel besteht darin, in allen 12 Berliner Bezirken Verfahrenslots*innen anzubieten. Aktuell befindet sich dieses Angebot noch im Aufbau. Weitere Informationen finden Sie bereits auf der Webseite des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg.
Der Verfahrenslotse als Inklusionslotse
Das Angebot der Verfahrenslots* innen beinhaltet eine kostenlose und unabhängige Beratung und Unterstützung im Antragsverfahren und bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Jugend- und Eingliederungshilfe.