Der Verfahrenslotse als Inklusionslotse

Verfahrenslots*innen unterstützen leistungsberechtigte Familien mit Kindern, die von (drohender) Behinderung betroffen sind bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Eingliederungshilfe. Sie arbeiten unabhängig und werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eingesetzt. Zudem helfen sie dem Träger, die Eingliederungshilfeleistungen für junge Menschen zu koordinieren. Verfahrenslots*innen wurden mit dem Kinder- und Jugendhilfestäkungsgesetz (KJSG) im Sozialgesetzbuch VIII verankert.