Der Verfahrenslotse als Inklusionslotse

Das Angebot der Verfahrenslots* innen beinhaltet eine kostenlose und unabhängige Beratung und Unterstützung im Antragsverfahren und bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Jugend- und Eingliederungshilfe.

 

Die ange­bo­te­ne Leis­tung rich­tet sich an see­lisch behin­der­te Kin­der und Jugend­li­che gemäß § 35a SGB VIII sowie an kör­per­lich, sin­nes- und geis­tig behin­der­te Kin­der und Jugend­li­che nach § 99 SGB IX. Ziel ist es, bei­de Geset­zes­grund­la­gen zu einer inklu­si­ven Lösung zu ver­ei­nen. Die­se Initia­ti­ve wur­de im Rah­men des Kin­der- und Jugend­hil­fe­stär­kungs­ge­set­zes (KJSG) im Sozi­al­ge­setz­buch VIII ver­an­kert. 
Das Ziel besteht dar­in, in allen 12 Ber­li­ner Bezir­ken Verfahrenslots*innen anzu­bie­ten. Aktu­ell befin­det sich die­ses Ange­bot noch im Auf­bau. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie bereits auf der Web­sei­te des Bezirks­am­tes Tempelhof-Schöneberg.