VK KiJu - Versorgungskoordination für versorgungsintensive Kinder und Jugendliche

Das Leben mit pflegebedürftigen, versorgungsintensiven Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist nicht immer einfach. Die VK KiJu unterstützt Familien mit pflegebedürftigen Kindern (0 - 27 Jahre) in Belastungs- und Krisensituationen.

Seit 2018 besteht im Land Berlin die Versorgungskoordination für Familien mit versorgungsintensiven Kindern und Jugendlichen (kurz VK KiJu). Sie ergänzt das bereits bestehende regelhafte Angebot an Fallmanagement der Teilhabefachdienste für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und der Pflegestützpunkte.

Das Angebot richtet sich an Familien mit versorgungsintensiven Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre, die erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen und deren Versorgung zeit-, personal- und ressourcenintensiv ist. Sie ist dann wirksam, wenn ein gut aufeinander abgestimmtes Vorgehen notwendig ist, um Unter- oder Fehlversorgungen des Kindes sowie Belastungssituationen in der Familie zu mindern oder zu vermeiden.

In der Regel liegt die Zuständigkeit für die Fallkoordination bei den Teilhabefachdiensten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder bei den Kinderbeauftragten der Berliner Pflegestützpunkte. Ausschlaggebend ist der jeweilige Bedarf an Unterstützung, je nachdem, ob es eher um Aspekte der Teilhabe geht oder pflegebezogene Themen im Vordergrund stehen. Erst nachrangig kommt eine Weiterleitung an die VK KiJu in Betracht, sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.

Die VK KiJu kommt ausschließlich für Berliner Familien mit pflegebedürftigen Kindern und jungen Erwachsenen in Frage, bei denen aufgrund komplexer Versorgungsanforderungen, beispielsweise aufgrund von Intensivpflege, die Notwendigkeit vielfältiger professioneller Hilfen besteht. Und bei denen eine extreme Belastungssituation gegeben ist, welche sich auf die Versorgungssituation des Kindes auswirkt.

Die Überleitung erfolgt in der Regel durch die bereits angelaufenen Hilfestellen. Anhand definierter Aufnahmekriterien eines Screenings wird eine erste Einschätzung getroffen, ob die VK KiJu passend und notwendig ist. Bei positiven Screening und mit Einverständnis der Familien, kann die Hilfestelle Kontakt mit der VK KiJu aufnehmen und die Familie weiterleiten. In Ausnahmefällen können sich die betroffenen Familien auch direkt an die VK KiJu wenden.

Weitere Informationen und die Kontakte zu den Anbietern der Versorgungskoordination, sowie der Jahresbericht 2018 mit Zahlen zum ersten Berichtszeitraum, sind in den anhängenden Dokumenten zu finden.

Die Anbieter der VK KiJu
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Fachstelle MenschenKind
Bei Fragen zum Modellprojekt oder zum Screening können sich Fachkräfte gerne an die Fachstelle MenschenKind wenden
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