VK KiJu – Versorgungskoordination für versorgungsintensive Kinder und Jugendliche

Das Leben mit pflegebedürftigen, versorgungsintensiven Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist nicht immer einfach. Die VK KiJu unterstützt Familien mit pflegebedürftigen Kindern (0 - 27 Jahre) in Belastungs- und Krisensituationen.

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Versorgungskoordination

Unterstützung für Familien in Krisensituationen

Seit 2018 besteht im Land Ber­lin die Ver­sor­gungs­ko­or­di­na­ti­on für Fami­li­en mit ver­sor­gungs­in­ten­si­ven Kin­dern und Jugend­li­chen (kurz VK KiJu). Sie ergänzt das bereits bestehen­de regel­haf­te Ange­bot an Fall­ma­nage­ment der Teil­ha­be­fach­diens­te für Kin­der und Jugend­li­che mit Behin­de­run­gen und der Pflegestützpunkte.

Das Ange­bot rich­tet sich an Fami­li­en mit ver­sor­gungs­in­ten­si­ven Kin­dern, Jugend­li­chen und jun­gen Erwach­se­nen bis 27 Jah­re, die erheb­li­che gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gun­gen auf­wei­sen und deren Ver­sor­gung zeit‑, per­so­nal- und res­sour­cen­in­ten­siv ist. Sie ist dann wirk­sam, wenn ein gut auf­ein­an­der abge­stimm­tes Vor­ge­hen not­wen­dig ist, um Unter- oder Fehl­ver­sor­gun­gen des Kin­des sowie Belas­tungs­si­tua­tio­nen in der Fami­lie zu min­dern oder zu vermeiden.

In der Regel liegt die Zustän­dig­keit für die Fall­ko­or­di­na­ti­on bei den Teil­ha­be­fach­diens­ten für Kin­der und Jugend­li­che mit Behin­de­run­gen oder bei den Kin­der­be­auf­trag­ten der Ber­li­ner Pfle­ge­stütz­punk­te. Aus­schlag­ge­bend ist der jewei­li­ge Bedarf an Unter­stüt­zung, je nach­dem, ob es eher um Aspek­te der Teil­ha­be geht oder pfle­ge­be­zo­ge­ne The­men im Vor­der­grund ste­hen. Erst nach­ran­gig kommt eine Wei­ter­lei­tung an die VK KiJu in Betracht, sofern die Zugangs­vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind.

Die VK KiJu kommt aus­schließ­lich für Ber­li­ner Fami­li­en mit pfle­ge­be­dürf­ti­gen Kin­dern und jun­gen Erwach­se­nen in Fra­ge, bei denen auf­grund kom­ple­xer Ver­sor­gungs­an­for­de­run­gen, bei­spiels­wei­se auf­grund von Inten­siv­pfle­ge, die Not­wen­dig­keit viel­fäl­ti­ger pro­fes­sio­nel­ler Hil­fen besteht. Und bei denen eine extre­me Belas­tungs­si­tua­ti­on gege­ben ist, wel­che sich auf die Ver­sor­gungs­si­tua­ti­on des Kin­des auswirkt.

Die Über­lei­tung erfolgt in der Regel durch die bereits ange­lau­fe­nen Hil­fe­stel­len. Anhand defi­nier­ter Auf­nah­me­kri­te­ri­en eines Scree­nings wird eine ers­te Ein­schät­zung getrof­fen, ob die VK KiJu pas­send und not­wen­dig ist. Bei posi­ti­ven Scree­ning und mit Ein­ver­ständ­nis der Fami­li­en, kann die Hil­fe­stel­le Kon­takt mit der VK KiJu auf­neh­men und die Fami­lie wei­ter­lei­ten. In Aus­nah­me­fäl­len kön­nen sich die betrof­fe­nen Fami­li­en auch direkt an die VK KiJu wenden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Fly­er in ver­schie­de­nen Spra­chen fin­den Sie in der rech­ten Spalte.

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VK KiJu-Screeningbogen