Familienentlastende Dienste (FED) / Alltagsunterstützende Angebote (AUA)

Diese alltagsunterstützenden Angebote können über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung (§ 45a ff. SGB XI) finanziert werden. Neben ehrenamtsbasierten Besuchs- und Gruppenangeboten können auch haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

Die Angebote reichen von Besuchsdiensten, über künstlerische oder musische Beschäftigungsgruppen bis hin zu betreuten Ausflügen und Reisen. Auch Einkaufs- und Mobilitätshilfen oder Unterstützung im Haushalt sind möglich. Welche Form der unterstützung gewählt wird, liegt im individuellen Ermessen der zu Betreuenden und ihrer Angehörigen. Zur Umsetzung der Gruppen- und Einzelbetreuung der Pflegebedürftigen wird dabei auf die Einbindung von ehrenamtlichen Helfer*innen gesetzt.

Die Betreuung kann in Form von Gesprächen, musikalischer Betätigung, Basteln, Gesellschaftsspielen, Spaziergängen oder sonstigen vertrauten Tätigkeiten des Alltags stattfinden. Die Angebote sollen stimulieren und die Lebensqualität bereichern, oder einfach dabei unterstützen den Alltag zu bewältigen.

In Berlin gibt es inzwischen zahlreiche Träger, die diese Betreuungsangebote auch speziell für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene anbieten. Alle zugelassenen alltagsunterstützenden Angebote sind in einer Datenbank des Kompentenzzentrum Pflegeunterstützung gelistet. Eltern pflegebedürftiger Kinder können sich ergänzend dazu beratend an die Kinderbeauftragten der Berliner Pflegestützpunkte wenden.

Für die alltagsunterstützenden Angebote kann der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung in Höhe von 125,00 € monatlich in Anspruch genommen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, bis zu 40 % Prozent des Pflegegeldes in einen sogenannte Sachleistungsanspruch umzuwandeln und für Alltagsunterstützende Angebote einzusetzen.Dann stehen hierfür zum Beispiel bei Pflegegrad 3 bis zu weitere 519,20 Euro (40 % von 1.298,00 Euro Pflegesachleistung bei Pflegegrad 3) monatlich zur Verfügung, wobei sich das Pflegegeld um bis zu 218,00 Euro (40 % von 545,00 Euro Pflegegeld bei Pflegegrad 3) monatlich verringert.

Durch eine gesetzliche Änderung des Berliner Senats kann eine Privatperson durch den Entlastungsbetrag vergütet werden. Die pflegebedürftige Person kann eine Privatperson aus der Nachbarschaft auch für eine selbstorganisierte haushaltsnahe Dienstleistung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe nutzen. Diese Person kann z.B. im Haushalt unterstützen und dafür vergütet werden. Da es ein Angebot im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ist muss die Privatperson in der Nachbarschaft leben. Zudem muss sie volljährig und nicht bis zum 2.Grad mit der zu unterstützenden Person verwandt oder verschwägert sein. Monatlich können zwei Privatpersonen eingesetzt werden. Diese müssen bei der Pflegekasse registriert werden. Um den Entlastugsbeitrag in Anspruch zu nehmen muss die Privatperson eine kleine Schulung absolvieren. Hierzu beraten Sie auch die Kinderbeauftragten der Berliner Pflegestützpunkte. Informationen zu den Schulungen finden sie hier: www.pflegeunterstuetzung-berlin.de/nachbarschaftshilfe

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Logo des Kompetenzzetrums Pflegeunterstützung
Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung
Hier finden Sie Informationen zu Selbsthilfe und Unterstützungsangeboten rund um den Alltag mit häuslicher Pflege
Nachbarschaftshilfe
Informationen, Voraussetzungen und Formulare rund um die Nachbarschafthilfe für pflegebedürftige Personen.

Hier erfahren Sie wie der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich während der Pandemie in Berlin direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden kann, ohne einen familienentlastenden Dienst oder andere zu nutzen.
Die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V. fordert die sofortige Abberufung von Dr. Klaus Heckemann aus dem Amt als Vorstandsvorsitzendem der KV Sachsen aufgrund unhaltbarer Aussagen in Bezug auf humangenetische Diagnostik.