Kurzzeitpflege und Kurzzeitwohnen

Kurzzeitpflege und Kurzzeitwohnen ermöglicht eine vorübergehende stationäre Pflege und Betreuung in einer Einrichtung

Wenn die Mutter, der Vater oder eine andere Bezugsperson ihr Kind bzw. Angehörigen vorrübergehend nicht zu Hause pflegen können, besteht die Möglichkeit, das Kind in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung unterzubringen. Dabei handelt es sich um selbstständige Einrichtungen, die pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrade 2-5 vorübergehend aufnehmen, pflegen und betreuen.

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht für bis zu 8 Wochen im Jahr. Die Aufwendungen für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege können bis zu einem Gesamtbetrag von 1.774 € (neu ab dem 1.1.2022) pro Kalenderjahr bei der Pflegekasse abgerechnet werden. Die anfallenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen von den Familien selbst getragen werden. Der Leistungsbetrag kann um bis zu 1.612 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt 3.386 € im Kalenderjahr erhöht werden. Wird Pflegegeld bezogen, wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes während der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege für maximal acht Wochen jährlich fortgewährt. Einen Antrag auf Kurzzeitpflege erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Zum 01.07.2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag oder sog. "Entlastungbudget" zusammengeführt und können so flexibel eingesetzt werden. Das Entlastungsbudget ist nicht zu verwechseln mit dem Entlastungsbetrag, der weiterhin wie gewohnt zur Verfügung steht. Hier gibt es mehr Informationen zum Entlastungsbetrag. Die Begrenzung der Umwandlung der Mittel für die Kurzzeitpflege bei der Umwandlung in Verhinderungspflege entfällt dann. Ebenso entfällt die bisher notwendige Vorpflegezeit vor der ersten Inanspruchenahme. Zum 01.01.2025 werden bereits Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege für alle ab Pflegegrad 2 um 4,5% erhöhr. Aufgrund der hohen Belastung der Personengruppe und der Pflegeperson von Versicherten unter 25 Jahren mit dem Pflegegrad 4 und 5 ist der gemeinsame Jahresbetrag für diese Zielgruppe seit dem 01.01.2024 verfügbar.

Liegt bei einem Kind oder Erwachsenen nicht nur eine Pflegebedürftigkeit vor, sondern auch eine Schwerbehinderung, kann in entsprechenden Einrichtungen ein Kurzzeitwohnen erfolgen. Die Finanzierung des Aufenthalts erfolgt zunächst durch die Pflegekasse (§42 SGB XI). Wenn die Mittel der Kurzzeitpflege ausgeschöpft sind, kann der weitere Aufenthalt auf Antrag über die Hilfe zur Pflege (§ 64h SGB XII) und / oder die Eingliederungshilfe finanziert werden.

In Berlin gibt es nur wenige Kurzzeitpflege-Einrichtungen, die mehrfachbehinderte oder schwer kranke Kinder aufnehmen, da die meisten Einrichtungen auf die Versorgung von älteren Menschen ausgerichtet sind. Erscheint die Pflege in einer zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht zumutbar, kann diese Leistung auch in einer Einrichtung der Hilfe für Kinder mit Behinderung oder einer anderen geeigneten Einrichtung in Anspruch genommen werden.

Da die hiesigen Einrichtungen konzeptionell, personell und räumlich unterschiedlich aufgestellt sind, empfiehlt es sich, im Vorfeld der Unterbringung die gewünschte Einrichtung zu besichtigen und dabei auch zu erfragen, welche pflegerischen Maßnahmen durchgeführt werden und wie eine kindgerechte Betreuung sichergestellt wird.

Die Versorgungsstrukturen in Berlin, die den gesetzlich festgeschriebenen Bedarf absichern sollen, sind nach Ansicht von Elternverbänden, Eltern behinderter Kinder, Fachkräften der Behindertenhilfe und der Kinderpflegedienste weder transparent noch in ausreichendem Maße vorhanden. Inzwischen haben sich in Berlin Eltern von pflegebedürftigen Kindern zusammen geschlossen und den Verein "EinePause e.V." gegründet. Dieser setzt sich für die Einrichtung eines heilpädagogischen Kurzzeitwohnens für chronisch kranke und pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Berlin ein.

Adressen von Anbietern der Kurzzeitpflege
Image
Logo becura e.V.
Weitere Kurzzeitwohnangebote aus verschiedenen Bundesländern finden Sie über den Verein becura e.V.
Eine Pause e.V.
Eine Initiative für heilpädagogisches Kurzzeitwohnen und Betreuung chronisch kranker und pflegebedürftiger Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener in Berlin
Die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V. fordert die sofortige Abberufung von Dr. Klaus Heckemann aus dem Amt als Vorstandsvorsitzendem der KV Sachsen aufgrund unhaltbarer Aussagen in Bezug auf humangenetische Diagnostik.