Kinderschutz

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung; Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind unzulässig (§ 1631 Absatz 2 BGB)
Kinderschutz hat als Ziel die Wahrung der Kinderrechte, insbesondere die Wahrung der Rechte auf gewaltfreie Erziehung, aber auch die Wahrung der Rechte auf individuelle Förderung, Beschulung und medizinische Versorgung.

Kin­der­schutz­hot­line

Soll­ten Sie als Eltern, als Groß­el­tern oder ande­re das Kind betreu­en­de Per­son, das Gefühl haben, dass das Ihnen anver­trau­te Kind nicht aus­rei­chend geschützt ist, so gibt es ver­schie­de­ne Kon­takt- und Bera­tungs­stel­len. Auch Kin­der und Jugend­li­che sind auf­ge­for­dert, sich Unter­stüt­zung zu holen, wenn sie von Gewalt betrof­fen sind. Dafür ist die Ber­li­ner Kin­der­schutz­hot­line tele­fo­nisch zustän­dig. Die Hot­line-Kin­der­schutz ist ein nied­rig­schwel­li­ges, tele­fo­ni­sches Rund-um-die-Uhr“ Bera­tungs- und Unter­stüt­zungs­an­ge­bot und eine ers­te Anlauf­stel­le für alle Bürger*innen, die sich Sor­gen um das Wohl von Kin­dern und Jugend­li­chen machen.

Kin­der­schutz­am­bu­lanz

In sechs Ber­li­ner Kin­der­klni­ken gibt es Kin­der­schutz­am­bu­lan­zen. Dort kön­nen Kin­der und Jugend­li­che, bei denen der Ver­dacht auf Miss­hand­lung, Ver­nach­läs­si­gung oder sexu­el­len Miss­brauch besteht, nied­rig­schwel­lig mit Ein­ver­ständ­nis der Eltern vor­ge­stellt wer­den. Dazu zäh­len auch Fäl­le, bei denen die Eltern oder ande­re Bezug­per­so­nen sich nicht sicher sind, ob ein Kind Gewalt erfah­ren hat.

Seit Sep­tem­ber 2020 gibt es am Cam­pus Virch­ow der Cha­ri­té ein Child­hood Haus — Eine Anlauf­stel­le für Kin­der, die Opfer von sexu­el­lem Miss­brauch oder schwe­rer
Miss­hand­lung gewor­den sind oder Zeu­gen von Gewalt wur­den. Die Kin­der kön­nen dort medi­zi­nisch und psy­cho­lo­gisch unter­sucht wer­den. Sie erhal­ten alle not­wen­di­gen the­ra­peu­ti­schen Hil­fe­stel­lun­gen durch spe­zi­ell geschul­tes Fach­per­so­nal. Hier kom­men Ärz­te, Rich­ter, Poli­zis­ten und das Jugend­amt zusam­men, um den Kin­dern gemein­sam durch die Schrit­te eines Ermitt­lungs­ver­fah­rens zu helfen.

Rechts neben dem Text fin­den Sie vie­le Infor­ma­tio­nen und Kon­tak­te rund um den Kin­der­schutz und hier die Ruf­num­mern der Kin­der- und Jugendnotdienste:

  • Kin­der­not­dienst für Eltern und Kin­der bis 14 Jah­re: 030 610061
  • Jugend­not­dienst für Jugend­li­che ab 14 Jah­re: 030 610062
  • Mäd­chen­not­dienst für Mäd­chen und jun­ge Frau­en von 12 bis 21 Jah­re: 030 610063
  • Medi­zi­ni­sche Kin­der­schutz­hot­line: 0800 19 210 00

Anlauf­stel­len für Fachkräfte

Auch für Fach­kräf­te, zum Bei­spiel aus Schu­len, Kin­der­ta­ges­stät­ten, Ein­rich­tun­gen der Kin­der- und Jugend­hil­fe, Einzelfallhelfer*innen ist es häu­fig schwie­rig, einen Ver­dacht auf sexu­el­len Miss­brauch, auf kör­per­li­che oder psy­chi­sche Gewalt, Ver­nach­läs­si­gung oder auf ande­re For­men der Kin­des­wohl­ge­fähr­dung rich­tig ein­zu­schät­zen und ange­mes­sen zu reagie­ren. Sie haben Anspruch auf Bera­tung durch mit die­sem The­ma beson­ders ver­trau­te Fach­kräf­te (§ 8b SGB VIII und § 4 Bun­des­kin­der­schutz­ge­setz) und kön­nen die­se z.B. im Kin­der­schutz-Zen­trum Ber­lin e.V. und beim Kin­der­schutz­bund Lan­des­ver­band Ber­lin erhal­ten. Auch Fach­kräf­te aus den Berei­chen Gesund­heit und Pfle­ge sind gemäß dem Bun­des­kin­der­schutz-Gesetz ver­pflich­tet bei gewich­ti­gen Anhalta­punk­ten auf eine Gefähr­ung des Kin­des die Situa­ti­on mit den Eltern und den Kin­denr zu erör­tern und sie zu moti­vie­ren, Hil­fen in Anspruch zu neh­men (§ 4 KKG).

Adressen der Kinderschutz Anlaufstellen
Kinderschutzplakat
Handreichung Kindeswohlgefährdung bei jungen Menschen mit Behinderungen
Medizinische Kinderschutzhotline
Was tun wenn? Info der Polizei
Fachberatung Kinderschutz für Heilberufe