
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Ziel der Beratung ist, die Ratsuchenden in ihrer Selbstbestimmung zu stärken. Die Beratung erfolgt insbesondere zu Fragen der Zuständigkeit der Rehabilitationsträger, zu Rehabilitationsleistungen und zu Fragen rund um das Thema Teilhabe.
Dabei wird das sogenannte Peer-Counseling-Konzept zugrunde gelegt, also die Beratung von Betroffenen für Betroffene. Viele der Berater*innen können demnach auf Erfahrungen mit einer eigenen Behinderung oder als Angehörige zurückgreifen. Bei Fragen zu bestimmten Beeinträchtigungen, beispielsweise zu besonderen Förderkonzepten für blinde Kinder, können sich Ratsuchende im Vorfeld erkundigen, bei welcher der EUTB-Stellen entsprechende Peer-Erfahrungen vorliegen. Die unten aufgeführten Berliner EUTB-Stellen stützen sich explizit auf die Erfahrungen von Eltern versorgungsintensiver Kinder.
Die Grundlage der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung wurde mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffen (§ 32 SGB IX), die Beratungsstellen werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Rechtsberatung und Begleitung werden im Widerspruchs- und Klageverfahren nicht angeboten.
In der Adressdatenbank finden Sie die EUTB Beratungsstellen für chronsich kranke und pflegebedürftige Kinder und Jugendliche in Berlin. Für spezifische Einschränkungen und Bedarfslagen gibt es in Berlin weitere EUTB Stellen, diese finden Sie in der Sidebar.
MINA-Leben in Vielfalt e.V.
Friedrichstr. 1 (im Intihaus)
10969 Berlin
NESSt (Niedrigschwellige Elternservicestelle)
Gotenstraße 12
10829 Berlin