Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die Angebote zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) beraten Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen unentgeltlich zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.

Ziel der Beratung ist, die Ratsuchenden in ihrer Selbstbestimmung zu stärken. Die Beratung erfolgt insbesondere zu Fragen der Zuständigkeit der Rehabilitationsträger, zu Rehabilitationsleistungen und zu Fragen rund um das Thema Teilhabe.

Dabei wird das sogenannte Peer-Counseling-Konzept zugrunde gelegt, also die Beratung von Betroffenen für Betroffene. Viele der Berater*innen können demnach auf Erfahrungen mit einer eigenen Behinderung oder als Angehörige zurückgreifen. Bei Fragen zu bestimmten Beeinträchtigungen, beispielsweise zu besonderen Förderkonzepten für blinde Kinder, können sich Ratsuchende im Vorfeld erkundigen, bei welcher der EUTB-Stellen entsprechende Peer-Erfahrungen vorliegen. Die unten aufgeführten Berliner EUTB-Stellen stützen sich explizit auf die Erfahrungen von Eltern versorgungsintensiver Kinder. 

Die Grundlage der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung wurde mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffen (§ 32 SGB IX), die Beratungsstellen werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Rechtsberatung und Begleitung im Widerspruchs- und Klageverfahren werden nicht angeboten.

In der Adressdatenbank finden Sie die EUTB Beratungsstellen für chronisch kranke und pflegebedürftige Kinder und Jugendliche in Berlin. Für spezifische Einschränkungen und Bedarfslagen gibt es in Berlin weitere EUTB Stellen, diese finden Sie in der Sidebar. Die EUTBs haben aber den Grundsatz "Eine für Alle" zu sein, das heißt Ratsuchende dürfen sich grundsätzlich auch einfach an die am nächsten gelegene EUTB mit ihrer Fragestellung wenden.

Adressen der EUTB für Kinder und Jugendliche
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Logo Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Hier finden Sie weitere Informationen zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), sowie die Kontaktdaten aller EUTB-Angebote.
Ratgeber "Behinderungen"
Sozialrechtliche und psychosoziale Informationen rund um das Thema Behinderung, wie z.B. ab wann wird im Sozialrecht eine Behinderung aberkannt.
Die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V. fordert die sofortige Abberufung von Dr. Klaus Heckemann aus dem Amt als Vorstandsvorsitzendem der KV Sachsen aufgrund unhaltbarer Aussagen in Bezug auf humangenetische Diagnostik.