Rechtsansprüche

Die Rechte von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen sind vielfältig und über das gesamte deutsche Sozialrecht verstreut. Zusätzlich verändern sich die Rechtsansprüche mit dem Eintritt in neue Lebensphasen oder Altersstufen, wie z.B. die Einschulung oder die Volljährigkeit. Hier finden Sie eine Übersicht über die relevanten Sozialgesetze. Diese bietet Ihnen eine Orientierung, mögliche Rechtsansprüche für Ihr Kind zu finden.

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Illustration Rechtsansprüche
Leistungen der Eingliederungshilfe

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können (§ 90 SGB IX).

"Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es"

Um sich einen ersten Überblick über die Vielfalft der Sozialleistungen zu verschaffen, eignet sich die Broschüre des Bundesverbandes für köper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“. Sie vermittelt einen ersten Überblick über die Leistungen, die Menschen mit Behinderungen zustehen. Sie ist aktualisiert erhältlich in Deutsch, in Türkisch-Deutsch, Arabisch-Deutsch und Englisch-Deutsch. Zudem gibt es sie als Download in älteren Versionen in Russisch-Deutsch und in Vietnamesisch-Deutsch.