Kinderschutz
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung; Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind unzulässig (§ 1631 Absatz 2 BGB)
Kinderschutz hat als Ziel die Wahrung der Kinderrechte, insbesondere die Wahrung der Rechte auf gewaltfreie Erziehung, aber auch die Wahrung der Rechte auf individuelle Förderung, Beschulung und medizinische Versorgung.