Pflegemaßnahmen in Bildungseinrichtungen
Pflegerische Tätigkeiten werden rechtlich in Grundpflege und Behandlungspflege aufgeteilt. Bezüglich der Behandlungspflege erfolgt eine weitere Unterteilung in medizinisch-pflegerische Hilfsmaßnahmen und medizinische Maßnahmen, die vom Arzt nur an examinierte Pflegefachkräfte übertragen werden dürfen. Es ist daher nicht ganz einfach zu unterschieden, welche Unterstützung von pädagogischen Mitarbeitern übernommen werden dürfen, und welche nicht.
Folgende Beispiele ermöglichen einen groben Überblick.
Pflegemaßnahmen der Grundpflege, die durch pädagogisches Personal übernommen werden können:
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- An- und Ausziehen
- Raumwechsel und Mobilität
- Setzen und Aufstehen
- Dingegreifen
- Hilfe beim Toilettengang etc.
Was braucht es für die Umsetzung im Kita und Schulalltag? Meist nur zusätzliche zeitliche Ressourcen des Betreuungspersonals und eine Einweisung durch die Eltern, ggf. werden spezielle Räumlichkeiten für die Pflege notwendig.
Pflegerische Tätigkeiten, die auf freiwilliger Basis durch pädagogisches Fachpersonal übernommen werden können:
- Medikamentengabe
- subkutane Spritzen wie z.B. Insulingabe
- Verabreichen von Sondenkost etc.
Was braucht es für die Umsetzung im Kita und Schulalltag? Bereitschaft des pädagogischen Personals zur freiwilligen Übernahme, schriftliche Vereinbarung mit Eltern, ggf. Schulung durch den behandelnden Arzt und Unterweisung im Hinblick auf das Verhalten in nicht alltäglichen Situationen (z.B. allergischer Schock). Auch hier müssen ggf. zusätzliche zeitliche Ressourcen und spezielle Räumlichkeiten eingeplant werden.
Pflegerische Tätigkeiten, die nur durch Pflegefachpersonal übernommen werden dürfen:
- Katheterisieren
- Wundversorgung
- Setzen von Spritzen
- und weitergehende Maßnahmen der Behandlungspflege
Was braucht es für die Umsetzung im Kita und Schulalltag? Hier muss eine Pflegefachkraft für die einzelnen medizinischen Maßnahmen organisiert werden. Die Verordnung erfolgt über den behandelnden Arzt, in der Regel übernimmt dann ein Pflegedienst die Versorgung. Ggf. müssen zusätzliche zeitliche Ressourcen und spezielle Räumlichkeiten eingeplant werden.
Pflegerische Tätigkeiten, die nur durch Pflegefachpersonal mit besonderer Zusatzqualifikation übernommen werden dürfen:
- Intensivpflegerischer Interventionsbedarf, z.B. Beatmungspflege
Was braucht es für die Umsetzung im Kita und Schulalltag? Intensivpflegebedürftige Kinder sind rund um die Uhr auf die Begleitung einer examinierten Pflegefachkraft angewiesen, die in unvorhersehbaren gesundheitlichen Notfällen entsprechend eingreifen kann. Für die Bildungseinrichtungen bedeutet dies, dass enge Absprachen mit Eltern und Pflegedienst getroffen werden müssen, und dass Platz für die begleitende Pflegefachkraft einzuplanen ist.