Eingliederungshilfe
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zum 01.01.2020 neu geregelt worden. Das Recht der Eingliederungshilfe ist nun nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe im SGB XII, sondern in Teil 2 des SGB IX geregelt.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe gliedern sich in folgende Leistungsgruppen:
- Medizinische Rehabilitation
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Teilhabe an Bildung
- Soziale Teilhabe