Familienentlastende Dienste (FED) / Alltagsunterstützende Angebote (AUA)

Diese alltagsunterstützenden Angebote können über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung (§ 45a ff. SGB XI) finanziert werden. Neben ehrenamtsbasierten Besuchs- und Gruppenangeboten können auch haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

Die­se all­tags­un­ter­stüt­zen­den Ange­bo­te kön­nen über den Ent­las­tungs­be­trag der Pfle­ge­ver­si­che­rung (§ 45a ff. SGB XI) finan­ziert wer­den. Neben ehren­amts­ba­sier­ten Besuchs- und Grup­pen­an­ge­bo­ten kön­nen auch haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen in Anspruch genom­men werden.Die Ange­bo­te rei­chen von Besuchs­diens­ten, über künst­le­ri­sche oder musi­sche Beschäf­ti­gungs­grup­pen bis hin zu betreu­ten Aus­flü­gen und Rei­sen. Auch Ein­kaufs- und Mobi­li­täts­hil­fen oder Unter­stüt­zung im Haus­halt sind mög­lich. Wel­che Form der unter­stüt­zung gewählt wird, liegt im indi­vi­du­el­len Ermes­sen der zu Betreu­en­den und ihrer Ange­hö­ri­gen. Zur Umset­zung der Grup­pen- und Ein­zel­be­treu­ung der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen wird dabei auf die Ein­bin­dung von ehren­amt­li­chen Helfer*innen gesetzt.

Die Betreu­ung kann in Form von Gesprä­chen, musi­ka­li­scher Betä­ti­gung, Bas­teln, Gesell­schafts­spie­len, Spa­zier­gän­gen oder sons­ti­gen ver­trau­ten Tätig­kei­ten des All­tags statt­fin­den. Die Ange­bo­te sol­len sti­mu­lie­ren und die Lebens­qua­li­tät berei­chern, oder ein­fach dabei unter­stüt­zen den All­tag zu bewältigen.

In Ber­lin gibt es inzwi­schen zahl­rei­che Trä­ger, die die­se Betreu­ungs­an­ge­bo­te auch spe­zi­ell für Kin­der, Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne anbie­ten. Alle zuge­las­se­nen all­tags­un­ter­stüt­zen­den Ange­bo­te sind in einer Daten­bank des Kom­pen­tenz­zen­trum Pfle­ge­un­ter­stüt­zung gelis­tet. Eltern pfle­ge­be­dürf­ti­ger Kin­der kön­nen sich ergän­zend dazu bera­tend an die Kin­der­be­auf­trag­ten der Ber­li­ner Pfle­ge­stütz­punk­te wenden.

Für die all­tags­un­ter­stüt­zen­den Ange­bo­te kann der Ent­las­tungs­be­trag der Pfle­ge­ver­si­che­rung in Höhe von 125,00 € monat­lich in Anspruch genom­men wer­den. Zudem besteht die Mög­lich­keit, bis zu 40 % Pro­zent des Pfle­ge­gel­des in einen soge­nann­te Sach­leis­tungs­an­spruch umzu­wan­deln und für All­tags­un­ter­stüt­zen­de Ange­bo­te einzusetzen.Dann ste­hen hier­für zum Bei­spiel bei Pfle­ge­grad 3 bis zu wei­te­re 519,20 Euro (40 % von 1.298,00 Euro Pfle­ge­sach­leis­tung bei Pfle­ge­grad 3) monat­lich zur Ver­fü­gung, wobei sich das Pfle­ge­geld um bis zu 218,00 Euro (40 % von 545,00 Euro Pfle­ge­geld bei Pfle­ge­grad 3) monat­lich verringert.

Durch eine gesetz­li­che Ände­rung des Ber­li­ner Senats kann eine Pri­vat­per­son durch den Ent­las­tungs­be­trag ver­gü­tet wer­den. Die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son kann eine Pri­vat­per­son aus der Nach­bar­schaft auch für eine selbst­or­ga­ni­sier­te haus­halts­na­he Dienst­leis­tung im Rah­men der Nach­bar­schafts­hil­fe nut­zen. Die­se Per­son kann z.B. im Haus­halt unter­stüt­zen und dafür ver­gü­tet wer­den. Da es ein Ange­bot im Rah­men der Nach­bar­schafts­hil­fe ist muss die Pri­vat­per­son in der Nach­bar­schaft leben. Zudem muss sie voll­jäh­rig und nicht bis zum 2.Grad mit der zu unter­stüt­zen­den Per­son ver­wandt oder ver­schwä­gert sein. Monat­lich kön­nen zwei Pri­vat­per­so­nen ein­ge­setzt wer­den. Die­se müs­sen bei der Pfle­ge­kas­se regis­triert wer­den. Um den Ent­las­tugs­bei­trag in Anspruch zu neh­men muss die Pri­vat­per­son eine klei­ne Schu­lung absol­vie­ren. Hier­zu bera­ten Sie auch die Kin­der­be­auf­trag­ten der Ber­li­ner Pfle­ge­stütz­punk­te. Infor­ma­tio­nen zu den Schu­lun­gen fin­den sie hier: www​.pfle​ge​un​ter​stuet​zung​-ber​lin​.de/​n​a​c​h​b​a​r​s​c​h​a​f​t​s​hilfe

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