Wohnen für Kinder mit Behinderung

​​​​​​​Heilpädagogische Wohngruppen und Internate nehmen Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen auf, die einen erhöhten Förder-, Betreuungs- und Pflegebedarf aufweisen und keinen Bedarf an AKI (außerklinischer Intensivpflege) haben.

Heil­päd­ago­gi­sche Wohn­grup­pen für Kin­der mit Behinderung

In aller Regel wach­sen Kin­der ob mit oder ohne Behin­de­rung zuhau­se in ihren Fami­li­en auf, manch­mal kann aber auch zeit­wei­se oder auf Dau­er eine Unter­brin­gung in einer Wohn­ein­rich­tung außer­halb der Fami­lie not­wen­dig wer­den. Das kann unter­schied­li­che Grün­de haben, z.B. wenn eine Inter­nats­be­schu­lung sinn­voll ist, um eine beson­de­re För­de­rung des Kin­des zu ermög­li­chen. Oder auch, weil die Ver­sor­gungs­er­for­der­nis­se des behin­der­ten Kin­des durch die Fami­lie allei­ne nicht zu stäm­men sind und für eine ambu­lan­te Betreu­ung nicht aus­rei­chend Unter­stüt­zungs­struk­tu­ren zur Ver­fü­gung stehen.

Ziel­set­zung der heil­päd­ago­gi­schen Wohn­for­men ist eine indi­vi­du­el­le, bedarfs­ge­rech­te, ganz­heit­li­che För­de­rung, Bil­dung und Erzie­hung, Pfle­ge und Betreu­ung der Kin­der, Jugend­li­chen und jun­gen Voll­jäh­ri­gen sowie deren Hin­füh­rung zu einer selb­stän­di­gen und selbst­be­stimm­ten Lebens­füh­rung. Dazu gehört vor allem, ihnen die Teil­ha­be am Leben der Gemein­schaft und einen ange­mes­se­nen Schul­be­such sowie eine Berufs­aus­bil­dung zu ermög­li­chen. Die Leis­tun­gen wer­den als Rund-um-Ver­sor­gung“ durch den Ein­rich­tungs­trä­ger sicher­ge­stellt. Ein­zel­ne Leis­tun­gen der Pfle­ge­ver­si­che­rung, der Siche­rung des Lebens­un­ter­halts (Ernäh­rung, Unter­kunft, Klei­dung etc.) sowie heil­päd­ago­gi­sche Leis­tun­gen oder Leis­tun­gen zur Teil­ha­be an Bil­dung, wer­den als Kom­plex­leis­tung erbracht. Die Kos­ten für das Gesamt­pa­ket über­nimmt der Trä­ger der Ein­glie­de­rungs­hil­fe. Eltern behin­der­ter Kin­der müs­sen sich grund­sätz­lich nach Maß­ga­be ihrer Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se an den Kos­ten betei­li­gen, sofern nicht beson­de­re Grün­de vorliegen. 

An den Kos­ten für pfle­ge­be­zo­ge­ne Leis­tun­gen betei­ligt sich die Pfle­ge­kas­se bei pfle­ge­be­dürf­ti­gen Kin­dern und Jugend­li­chen der Pfle­ge­gra­de 2 bis 5 mit monat­lich 266 Euro. Wenn die­se Kin­der und Jugend­li­chen für die Wochen­en­den oder Feri­en ihre Fami­li­en besu­chen, kann antei­lig Pfle­ge­geld für jeden Tag der häus­li­chen Pfle­ge bean­tragt wer­den. Die Auf­nah­me von Kin­dern mit einem erhöh­ten medi­zi­nisch-pfle­ge­ri­schen Bedarf ist in die­sen Ein­rich­tun­gen heil­päd­ago­gisch aus­ge­rich­te­ten Ein­rich­tun­gen nur begrenzt mög­lich, da der benö­tig­te Umfang an Pfle­ge­fach­kräf­ten im Team nicht immer umzu­set­zen ist.

Wohneinrichtungen für Kinder und junge Erwachsene mit Behinderung