Volljährigkeit und Behinderung

Was gibt es zu beachten, wenn ein junger Mensch mit chronischer Erkrankung oder Behinderung volljährig wird? Abhängig vom Versorgungsbedarf und von der Selbständigkeit des jungen Menschens kann es mitunter viele Dinge zu beachten geben.

Rund 20 Ber­li­ner Fach­kräf­te, die Fami­li­en mit Kin­dern mit beson­de­ren Bedar­fen bera­ten, haben im Jahr 2021 gemein­sam eine Check­lis­te für den Über­gang von jun­gen Men­schen mit Behin­de­rung in die Voll­jäh­rig­keit ent­wi­ckelt. Hier wur­den alle Aspek­te, die es zu berück­sich­ti­gen geben kann, in einer Tabel­le zusam­men­ge­fasst. Wäh­rend die Check­lis­te über­wie­gend für Fach­kräf­te ent­wi­ckelt wur­de, um sie in der Bera­tung ein­zu­set­zen, wur­de für Eltern ein Zeit­strahl ent­wi­ckelt, der den Pro­zess des Über­gangs in die Voll­jäh­rig­keit ver­an­schau­licht. Die­ser soll den Eltern bei der Ori­e­nie­rung hel­fen. Zusätz­lich wur­de für die Eltern ein Fra­ge­bo­gen als Vor­be­rei­tung auf einen Bera­tungs­ter­min ent­wi­ckelt. Selbst­ver­ständ­lich kann die Check­lis­te auch von Eltern ver­wen­det wer­den. Die­se ist jedoch sehr umfang­reich, da sie alle mög­li­chen Aspek­te berücksichtigt.

Die drei Doku­men­te ste­hen am rech­ten Rand unter Doku­men­te“ zum Down­load zur Verfügung.

Soll­ten Sie Fra­gen rund um das The­ma haben, wen­den Sie sich an Bera­tungs­stel­len, wie zum Bei­spiel die Teil­ha­be­be­ra­tung­s­tel­len (EUTB), den Teil­ha­be­fach­dienst Jugend oder die für Ihr Kind zuständige/​n Sozialarbeiter*in im Sozi­al­päd­ia­tri­schen Zen­trum (SPZ).