Aktuelles
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. November die Richtlinie zur Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI-Richtlinie) beschlossen. Die AKI Richtlinie beinhaltet neue Regelungen für intensivpflichtige Menschen, die außerklinisch versorgt werden.
Es werden Eltern bzw. Erziehungsberechtigte mit Kindern mit besonderem Hilfe-, Betreuungs- oder Förderbedarf für eine Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gesucht. Ziel ist es den Bedarf an wirksamen und hilfreichen Angeboten zur Unterstützung, Beratung und Teilhabe für Familien zu erfassen.
Wenn aufgrund von Corona die Betreuung in der Kita oder Schule ihres Kindes nicht mehr gewährleistet ist, steht gesetzlich versicherten berufstätigen Eltern Kinderkrankengeld für die Betreuung des Kindes zu. Das Angebot der Temporären Familienhilfe steht nun in Berlin auch Eltern zu, die selbständig, geringfügig beschäftigt, berufstätig sind oder studieren.
Für Familien mit intensivpflichtigen Kindern und Jugendlichen werden Auswirkungen auf die außerklinische Beatmung befürchtet. Die Richtlinie für außerklinische Beatmung (AKI-Richtlinie) wird im Rahmen des Intensivpflegestärkungsgesetzes (GKV-IPReG) beschlossen und ist nicht auf die Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet. Eine Pressemitteilung des Kindernetzwerk e.V. wurde nun veröffentlicht und an wichtige Akteure und Verantwortliche weitergeleitet.
Das UNITED ONLINE THEATER aus Berlin bietet ab Oktober 2021 kostenloses Theater online für Kinder an, die aufgrund einer Erkrankung oder Beeinträchtigung nicht selbst ins Theater gehen können.
Die ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) ist in leichter Sprache für Eltern und Angehörge verfügbar. Sie beschreibt verständlich auf welcher Grundlage Ärzte die Bedarfe und Hilfsmittel für ihre Kinder und Jugendliche, für die Schule, ermitteln.
Medizinische Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit einer Diabetes-Erkrankung in den Berliner Schulen durch qualifizierten Schulhelferinnen und Schulhelfern
Mit der Kampagne "Leben mit außerklinischer Intensivpflege ist vielfältig" möchte der GKV-IPReG ThinkTank bundesweit darauf aufmerksam machen, dass auch Menschen, die außerklinische Intensivpflege benötigen, ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben möglich ist. Voraussetzung sind die entsprechende fachpflegerische Unterstützung und nötige Assistenz.
Inklusives Lernen im Sinne des UN-BRK wird in Deutschland unzureichend umgesetzt. In einigen Bundesländern stagnieren Bemühungen des gemeinsame Lernens bzw. wird die Umsetzung des gemeinsamen Lernes systematisch behindert. Dies haben Forscher*innen des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) in einer Studie erforscht.
Sind Sie ein Elternteil eines pflegebedürftigen, behinderten oder chronisch kranken Kindes? Hätten Sie gerne mal eine Auszeit für sich? Oder ist aufgrund einer Erkrankungen ein eigener Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Rehaklinik notwendig? Dann kennen Sie vielleicht das Problem ein passendes Kurzzeitpflegeangebot für ihr Kind zu finden.
Das Kindernetzwerk e.V. (knw) und das Institut für Medizinische Soziologie (IMS) des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf haben im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Online Umfrage zum Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf mit einem pflegebedürftigen Kind gestartet.
Der GKV Spitzenverband hat das neues Hilfsmittelverzeichnis als Webportal veröffentlicht. Im Verzeichnis können ausführliche Informationen zu den gelisteten Hilfsmitteln sowie deren Produktmerkmale recherchiert werden.