Temporäre Familienhilfe - Pandemiebedingt können mehr Eltern Kinderkrankengeld erhalten
Das Land Berlin hat die Unterstützung für selbständige, geringfügig beschäftigte und berufstätige studierende Eltern erweitert. Sie können nun Kinderkrankengeld für die Betreuung des Kindes beantragen (Temporäre Familienhilfe). Voraussetzung ist, dass die Kita oder Schule coronabedingt geschlossen wird. Das Kinderkrankengeld kann für jedes Kind bis 12 Jahren beantragt werden.
Wer Anspruch auf Kinderkrankengeld oder auf Sonderurlaub nach beamtenrechtlichen Vorschriften hat oder Kurzarbeitergeld bzw. Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz bezieht, erhält keine Temporäre Familienhilfe.
Weitere Informationen zur Temporären Familienhilfe finden Sie hier: www.berlin.de
Den direkten Zugang zum Antrag finden Sie hier: www. temporaere-familienhilfe.nrw.de