Budget für Ausbildung
2. Vorraussetzungen für ein Budget für Ausbildung
3. Welche Leistungen umfasst ein Budget für Ausbildung?
4. Arbeitsassistenz beim Budget für Ausbildung
5. Wie lang wird das Budget für Ausbildung gewährt?
6. Ziele des Budget für Ausbildung
7. Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit
1. Zuständigkeit
Zuständiger Leistungsträger ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit, in besonderen Fällen auch ein anderer Reha-Träger.
Das Budget für Ausbildung ist eine Leistung zur Rehabilitation und Teilhabe, die teilweise mit Mitteln aus der sog. Ausgleichsabgabe finanziert werden kann, die Betriebe bezahlen müssen, wenn sie nicht genug Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Zuständig ist meistens die Bundesagentur für Arbeit, doch in besonderen Fällen können auch andere Rehabilitationsträger zuständig sein:
- der Träger der Unfallversicherung
- der Träger der Rentenversicherung
- der Träger der sozialen Entschädigung
- der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit (drohenden) seelischen Behinderungen
- der Träger der Eingliederungshilfe.
Durch das sog. Teilhabeplanverfahren müssen Menschen mit Behinderungen nicht mehrere Anträge stellen und können sich einfach an irgendeinen Träger wenden, ohne vorher die Zuständigkeit zu kennen. Nähere Informationen zum Teilhabeplanverfahren finden Sie unter https://www.betanet.de/teilhabeplanverfahren.html.
2. Vorraussetzungen für ein Budget für Ausbildung
Menschen mit Behinderungen können unter folgenden Voraussetzungen ein Budget für Ausbildung erhalten:
- Sie haben Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich oder Arbeitsbereich von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder einem sog. anderen Leistungsanbieter (Anbieter, der Leistungen wie in einer Werkstatt für behinderte Menschen bietet, aber geringere Anforderungen erfüllen muss)
- Sie haben (oder beginnen) ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder Ausbildungsgang nach § 66 Berufsbildungsgesetz oder § 42 Handwerksordnung.
Mit Abschluss des Ausbildungsvertrags wird das Budget für Ausbildung als sog. Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt.
Förderfähig sind durch die Renten- und Unfallversicherung nur betriebliche Erstausbildungen, keine Anpassungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen. Die Bundesagentur für Arbeit fördert grundsätzlich auch nur eine Erstausbildung. Sie kann aber auch eine Zweitausbildung fördern, wenn
- zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann
und
- durch die zweite Berufsausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird.
3. Welche Leistungen umfasst ein Budget für Ausbildung?
-
Das Budget für Ausbildung erstattet die Ausbildungsvergütung.
-
Dem Ausbildungsbetrieb wird sein Anteil für die Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) und des Beitrags zur Unfallversicherung erstattet.
-
Zudem erhalten die Auszubildenden Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie ggf. erforderliche Fahrtkosten. Wenn es in einem Betrieb mehrere Auszubildende mit Behinderungen gibt, können diese die Anleitung und Begleitung gemeinsam in Anspruch nehmen.
Für die Anleitung und/oder Begleitung wird ein Budget gezahlt. Finanziert werden kann davon
- Personal des Betriebs, das die Anleitung und/oder Begleitung übernimmt und dazu fachlich geeignet ist,
- externe Leistungserbringer, z.B. Bildungsträger oder Coachingunternehmen, und/oder beauftragte oder von der Person mit Behinderung beschäftigte Privatpersonen, die fachlich geeignet sind.
Der Betrieb und der Mensch mit Behinderung müssen die Anleitung und Begleitung selbst organisieren.
Die Anleitung und/oder Begleitung ist eine pädagogische Hilfe, keine Arbeitsassistenz.
Ist der Besuch einer Berufsschule wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht möglich, kann der schulische Teil der Ausbildung auch in Einrichtungen der beruflichen Reha erfolgen.
4. Arbeitsassistenz beim Budget für Ausbildung
Arbeitsassistenz kann neben der Anleitung und Begleitung über das Budget für Ausbildung zusätzlich erforderlich sein und dann besteht unter Umständen auch ein Anspruch darauf. Sie muss zusätzlich beantragt werden, denn sie gehört nicht zum Budget für Ausbildung.
Die Arbeitsassistenz leistet nur Hilfstätigkeiten und gleicht behinderungsbedingte Funktionseinschränkungen aus. Dabei wird die Assistenz von dem Menschen mit Behinderung angeleitet, der sie in Anspruch nimmt. Eine Arbeitsassistenz liest z.B. Blinden Texte vor, die nicht in Braille-Schrift verfügbar sind oder verfügbar gemacht werden können, reicht Gegenstände, die vom Rollstuhl aus nicht erreichbar sind oder hilft bei Dienstreisen Barrieren zu überwinden.
Die Anleitung und Begleitung im Rahmen des Budgets für Ausbildung ähnelt einer Arbeitsassistenz, ist aber eine andere Leistung:
- Sie hat einen anderen Charakter als die Arbeitsassistenz: Der Mensch mit Behinderung wird angeleitet und begleitet, um die beruflichen Anforderungen, die an ihn gestellt werden, erfüllen zu können. Die Personen, die anleiten und begleiten entscheiden hier selbst, was sie tun und wirken auf die Menschen mit Behinderungen ein. Sie vereinbaren oder geben Ziele vor und unterstützen den Menschen mit Behinderung dabei, an sich selbst zu arbeiten, um diese Ziele erreichen zu können.
Manchmal ist sogar das Budget für Ausbildung nicht nötig und eine Arbeitsassistenz allein reicht aus, damit der Mensch mit Behinderung eine normale Ausbildung machen kann.
Informationen zur Arbeitsassistenz finden Sie unter https://www.betanet.de/arbeitsassistenz.html.
5. Wie lange wird das Budget für Ausbildung gewährt?
Das Budget für Ausbildung wird so lange gewährt, wie es erforderlich ist, längstens jedoch bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung oder bis ein erfolgreicher Abschluss nicht mehr möglich ist, z.B. weil die auszubildende Person nicht mehr zur Prüfung zugelassen wird.
Die Zeiten des Budgets für Ausbildung werden auf die Dauer des Eingangsverfahrens und Berufsbildungsbereiches in einer WfbM angerechnet, wenn die berufliche Bildung in derselben Fachrichtung weitergeführt wird.
Möchte der Mensch mit Behinderung eine neue berufliche Richtung einschlagen, gilt diese Regelung nicht.
6. Ziele des Budget für Ausbildung
Menschen mit Behinderungen sollen durch das Budget für Ausbildung bessere Chancen bei dem Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und eine größere Auswahl an beruflichen Möglichkeiten erhalten.
7. Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit
Menschen mit Behinderungen, die ein Budget für Ausbildung in Anspruch nehmen wollen, werden durch die Bundesagentur für Arbeit unterstützt bei der Suche nach
- einem Ausbildungsplatz
und - einer geeigneten Reha-Einrichtung, wenn der schulische Teil der Ausbildung aufgrund der Behinderung nicht in der Berufsschule erfolgen kann.
8. Praxistipps
Hier einige Tipps zur Suche nach einem geeigneten Anbieter oder einer geeigneten Privatperson für die Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz:
- In der Regel erwartet der Sozialleistungsträger, z.B. die Bundesagentur für Arbeit, dass Sie die pädagogische Unterstützung von einem dort zertifizierten Träger in Anspruch nehmen. Erfragen Sie deshalb eine Liste solcher Träger vorab beim Sozialleistungsträger
- Organisiert der Ausbildungsbetrieb die Anleitung und Begleitung selbst, so haben Sie gute Chancen, dass auch fachlich geeignete Träger oder Personen ohne formelle Anerkennung oder Zertifizierung anerkannt werden.
- Organisieren Sie selbst die Anleitung und Begleitung bei einem nicht anerkannten bzw. zertifizierten Träger oder einer Privatperson, so fordert der Sozialleistungsträger eine besondere Begründung dafür und einen Nachweis über die fachliche Qualifikation. Trotz des höheren Aufwands kann das insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie ein speziell auf die Behinderung angepasstes Jobcoaching gefunden haben. Gute Anbieter unterstützen Sie dabei, den Sozialleistungsträger davon zu überzeugen, dass das von Ihnen gewählte Angebot richtig ist.
Unterstützung bei der Suche nach geeigneter Anleitung und Begleitung bieten manche Anbieter unabhängiger Teilhabeberatung und Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderungen.
9. Wer hilft weiter?
-
Der zuständige Reha-Träger (meist die Bundesagentur für Arbeit)
-
Das örtliche Inklusionsamt bzw. Integrationsamt
-
Die unabhängige Teilhabeberatung: Die Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) bietet unter https://www.teilhabeberatung.de/node/2 weiterführende Informationen und eine regionale Beratungsstellensuche.