Monatlicher Entlastungsbetrag für die Nachbarschaftshilfe nutzbar!

Folgende Voraussetzungen gelten für die Nachbarschaftshilfe:

Die Nachbarschaftshelfer*innen müssen volljährig sein und nicht mit der pflegebedürftigen Person zusammen leben. Sie dürfen nicht bis zum zweiten Grad verschwägert oder verwandt sein und nicht als deren Pflegeperson tätig sein. Die Unterstützungsleistungen müssen einen niedrigschwelligen Charakter haben, wie z.B. eine Unterstützung im Haushalt. Bis zu zwei Nachbarschaftshilfen können nach einem absolvierten Grundkurs vergütet werden. Nachbarschaftshelfer*innen müssen sich bei der zuständigen Pflegekasse der zu pflegebedürftigen Person registrieren lassen. Mehr Informationen finden sie unter: www.pflegeunterstuetzung-berlin.de